Sehr geehrte Damen und Herren,
heute wende ich mich an Sie mit einer Frage über Wartesemester. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit aber bin in den USA geboren und dort zu Schule gegangen. Ich habe mein High School Diplom und somit meine amerikanische Hochschulzugangsberechtigung 2013 bekommen.
Dadurch, dass mein amerikanischer High School Abschluss in Deutschland nicht anerkannt ist, muss ich erst eine Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg absolvieren, um in Deutschland studieren zu dürfen. Ich bin seit August 2020 an dem Studienkolleg Hamburg und möchte mich für das Wintersemester 2021/22 an der Universität Hamburg bewerben.
Ich würde gerne wissen, wie in meiner Situation die Wartesemestern berechnet werden. Wird die Zeit zwischen meinem High School Abschluss in 2013 bis jetzt mitgezählt? Oder fängt die Wartesemester-Zeit nach Absolvierung der Feststellungsprüfung an? Das ist das erste mal, dass ich mich an einer deutschen Uni bewerbe und ich habe in den USA auch nicht studiert.
Danke im Voraus für Ihre Mühe, ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Yoemi W