Bearbeitet Rückmeldung trotz abgegebener MA, Rückzahlung
Guten Tag,

ich habe meine MA in Erziehungs- und Bildungswissenschaft im Februar abgegeben und erwarte meine Ergebnisse ca. Ende April. Ich würde mich, obwohl ich natürlich davon ausgehe bestanden zu haben, zurückmelden.

Kann ich mich nach Erhalt der Ergebnisse einfach exmatrikulieren und einen Antrag auf Rückzahlung der Semestergebühren (vollständig) stellen und erhalte den Betrag, inkl. Semesterticket vollständig zurück?

Welche Möglichkeiten habe ich ansonsten, ggf. auch ohne Rückmeldung?

freundliche Grüße

Jana
Re: Rückmeldung trotz abgegebener MA, Rückzahlung
Liebe Jana,

Eine Rückerstattung in voller Höhe ist nicht möglich, wenn Sie sich zurück gemeldet haben - lediglich das Semesterticket können Sie sich bei Exmatrikulation im laufenden Semester anteilig rückerstatten lassen. Ich empfehle Ihnen daher, sich nicht zurück zu melden. Sollten Sie wider Erwarten doch nicht bestanden haben, können Sie sich auch noch verspätet zurück melden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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