Bearbeitet Erstattung Semesterbeitrag bei nicht bestandenem Examen/Hochschulwechsel
Guten Tag,

im April werde ich mein 2. medizinisches Staatsexamen an einer anderen Uni schreiben, wechsle dann zum Praktischen Jahr nach Hamburg, eine Zulassung ist bereits erfolgt etc. Falls ich den Semesterbeitrag jetzt schon bezahle und dann das Examen nicht bestehe und somit mein Praktisches Jahr nicht antreten kann, erhalte ich die Semestergebühren dann auf Antrag zurück?

Zweite Frage: Erhält man die Bescheinigung für das BaföG bereits nach Überweisung des Semesterbeitrags oder erst nach Einreichen der Exmatrikulationsbestätigung?

Vielen Dank!
Re: Erstattung Semesterbeitrag bei nicht bestandenem Examen/Hochschulwechsel
Hallo LukenLulu,

Den Semesterbeitrag können Sie zwar bei Verzicht auf den Studienplatz zurück erstattet erhalten, das ist aber leider nur bis zum Beginn des Semesters möglich. Danach ist nur noch eine Exmatrikulation möglich - in dem Fall können Sie sich nur noch den Anteil rückerstatten lassen, der für das Semesterticket verwendet wird, wenn Sie das Ticket beim HVV zurück geben. Ich würde Ihnen also empfehlen, den Beitrag dann vorerst noch nicht zu bezahlen - das hat keine negativen Konsequenzen.

Die Bescheinigung für das BAföG erhalten Sie erst, wenn alle Immatrikulationsunterlagen vollständig vorliegen - dafür ist also auch die Exmatrikulationsbescheinigung erforderlich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Erstattung Semesterbeitrag bei nicht bestandenem Examen/Hochschulwechsel
Vielen Dank für die Antwort. Bis wann ist denn der Betrag zu überweisen? Ich kann keine entsprechende Frist finden und bin ein wenig besorgt, da ich das Ergebnis meines Examens erst Anfang Mai erhalte, ohne welches ich nicht die Uni wechseln kann.
Re: Erstattung Semesterbeitrag bei nicht bestandenem Examen/Hochschulwechsel
Hallo LukenLulu,

Für Studierende, die sich gerade erst neu an der Uni Hamburg einschreiben, gibt es für die Zahlung keine feste Frist. Sie müssen sich also keine Sorgen machen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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