Hallo liebes Campus-Center-Team,
ich schreibe gerade meine Bachelorarbeit und habe eine Frage bzgl. der verlängerten Abgabefrist aufgrund der aktuellen Lage.
Falls ich die Bachelorarbeit nach dem 31.03. abgebe, sollte ich mich dann für das SoSe 21 zurückmelden (= Semesterbeitrag überweisen) oder bleibe ich auch ohne Rückmeldung immatrikuliert?
Und falls ich vor dem 31.03 abgeben sollte, muss ich mich nicht für das SoSe 21 zurückmelden, richtig?
Danke für eine kurze Info!
Alina
Liebe Alina,
Wenn Sie nach dem 31.03. abgeben, müssen Sie sich in jedem Fall zurück melden. Die Regelung, dass die Immatrikulation auch ohne Rückmeldung noch bis zum Juli weiter bestand, war eine einmalige Ausnahme im Sommersemester 2020, die aufgrund dessen getroffen wurde, dass die pandemiebedingten Verzögerungen des Studiums zu dem Zeitpunkt sehr plötzlich eingetroffen waren, so dass für Studierende keine Planbarkeit bestand.
Ob Sie sich auch zurück melden müssen, wenn Sie vor dem 31.03. abgeben, d.h. ob auch für die Korrektur etc. noch eine Immatrikulation erforderlich ist, sollten Sie noch einmal bei dem Studienbüro Ihres Studiengangs nachfragen, da dies nicht für alle Studiengänge gleich geregelt ist. Sollten Sie die Arbeit nicht bestehen, müssten Sie sich wieder immatrikulieren, da auch für eine Wiederholungsprüfung eine Immatrikulation erforderlich ist - hierfür könnten Sie sich aber auch noch nach Semesterbeginn verspätet zurückmelden, wenn dieser Fall eintreten sollte: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie nach dem 31.03. abgeben, müssen Sie sich in jedem Fall zurück melden. Die Regelung, dass die Immatrikulation auch ohne Rückmeldung noch bis zum Juli weiter bestand, war eine einmalige Ausnahme im Sommersemester 2020, die aufgrund dessen getroffen wurde, dass die pandemiebedingten Verzögerungen des Studiums zu dem Zeitpunkt sehr plötzlich eingetroffen waren, so dass für Studierende keine Planbarkeit bestand.
Ob Sie sich auch zurück melden müssen, wenn Sie vor dem 31.03. abgeben, d.h. ob auch für die Korrektur etc. noch eine Immatrikulation erforderlich ist, sollten Sie noch einmal bei dem Studienbüro Ihres Studiengangs nachfragen, da dies nicht für alle Studiengänge gleich geregelt ist. Sollten Sie die Arbeit nicht bestehen, müssten Sie sich wieder immatrikulieren, da auch für eine Wiederholungsprüfung eine Immatrikulation erforderlich ist - hierfür könnten Sie sich aber auch noch nach Semesterbeginn verspätet zurückmelden, wenn dieser Fall eintreten sollte: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo liebe Birte,
vielen Dank für die ausführliche Antwort - das hat mir auf jeden Fall weitergeholfen!
Danke und beste Grüße
Alina
vielen Dank für die ausführliche Antwort - das hat mir auf jeden Fall weitergeholfen!
Danke und beste Grüße
Alina