Bearbeitet Erstattung des Semestertickets mit SBA
Hallo!
Der Titel sagt eigentlich schon alles: ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 70% und dem Beiblatt, welches mich von jeglichen Kosten für den HVV befreit. Insofern ist das Semesterticket für mich obsolet. Leider habe ich erst kürzlich herausgefunden, dass ich mir diese Kosten erstatten lassen kann - ich bin jetzt im zweiten Semester und habe somit für das erste schon 180€ quasi zum Fenster rausgeschmissen :/

Nun würde ich vor der Überweisung des Beitrags für das SoSe natürlich gerne wissen, wie und wo ich mir diese Kosten erstatten lassen kann. Besteht womöglich sogar die Chance, dass die Kosten für das erste Semester rückwirkend erstattet werden können?

Vielen Dank im Voraus!
Re: Erstattung des Semestertickets mit SBA
Hallo erlkoenig,

Sie haben die Möglichkeiten, einen Antrag auf Erstattung des Beitragsanteils für das Semesterticket zu stellen.

Für das Stellen eines solchen Antrags gelten für Studierende der Universität Hamburg folgende Ausschlussfristen: Der Antrag für ein Sommersemester muss bis zum 31. März eines Jahres und für ein Wintersemester bis zum 30. September eines Jahres beim Studierendenwerk Hamburg gestellt werden.
(Siehe "Befreiung vom Beitragsanteil für das Semesterticket": https://www.uni-hamburg.de/studieren-mi ... l#11563512)

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Studierendenwerks: https://www.studierendenwerk-hamburg.de ... erstattung

Eine rückwirkende Erstattung des Beitragsanteils für das Semesterticket für das Wintersemester 2020/21 wird nicht möglich sein.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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