Hallo Victor,
als "Internationale Master" werden 14 englischsprachige Masterstudiengänge der Uni Hamburg bezeichnet, für welche wir überdurchschnittlich viele Bewerbungen internationaler Bachelorabsolvent*innen erhalten. Aus diesem Grund haben diese eine
gesonderte Bewerbungsfrist, damit internationale Masterbewerber*innen ausreichend Zeit erhalten, um organisatorische Angelegenheiten rund um das Studium (z.B. Beantragung eines Studierendenvisums, Wohnplatzsuche etc.) rechtzeitig vor Semesterbeginn zu erledigen.
Sie werden aus technischen Gründen nur eine Online-Bewerbung pro Bewerbungs- bzw. Zulassungsverfahren anlegen können. Wenn Sie sich im Rahmen der Bewerbungsfrist 15.02 - 31.03 für einen Internationalen Master bewerben, sich aber im Sommer für einen anderen Masterstudiengang bewerben möchten, melden Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist für den zweiten Masterstudiengang
bei uns, sodass wir Ihre Bewerbung für den internationalen Masterstudiengang wieder öffnen können. Sie nehmen dann nicht mehr am Nachrückverfahren für diesen Masterstudiengang teil. Bei einer Platzannahme für einen internationalen Masterstudiengang müssten Sie auf diesen wieder
verzichten, wenn Sie sich im Sommer für einen anderen Masterstudiengang bewerben möchten. Die beschriebene Vorgehensweise ist lediglich aus technischen Gründen notwendig, Ihnen entstehen dadurch keinerlei Nachteile.
Beste Grüße,
Oksana Maryskevych