Hallo zusammen,
Ich bin im 1. Mastersemester Wirtschaftsingenieurwesen an der HWI und im letzten Bachelorsemester. Leider bin ich jetzt durch eine Bachelorklausurd durchgefallen, was dazu führen wird, dass ich jetzt zum Ende des Semesters meinen Bachelor dem HWI nicht vorweisen kann, was Voraussetzung dafür ist, im Master zu bleiben.
Gibt es eine Möglichkeit diese Nachweisfrist des Bachelors zu verlängern und im Master zu bleiben? Vielleicht mit einem Härtefallantrag? Und wie stehen die Chancen, dass das durch geht?
Vielen Dank im Voraus und Beste Grüße!
Hallo Wing Master,
Leider gibt es keine Möglichkeit, die Frist für das Nachreichen des Bachelorzeugnisses zu verlängern, auch nicht durch einen Härtefallantrag. Der Bachelorabschluss ist eine Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang, d.h. die Zulassung für den Masterstudiengang erfolgt bei noch nicht vollständig abgeschlossenem Bachelorstudium nur vorläufig und wird in jedem Fall zurückgenommen, wenn der Bachelorabschluss nicht zum Ende des ersten Mastersemesters vorliegt.
Es ist aber ohne Probleme möglich, dass Sie sich für das kommende Wintersemester erneut für den Masterstudiengang bewerben - eine vorher bereits erfolgte und wieder zurückgenommene Zulassung hat darauf keinen Einfluss. Sollten Sie im Masterstudiengang bereits Leistungen erbracht haben, werden Ihnen diese nach erneuter Immatrikulation wieder anerkannt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
P.S. Was für ein schöner Benutzername
Leider gibt es keine Möglichkeit, die Frist für das Nachreichen des Bachelorzeugnisses zu verlängern, auch nicht durch einen Härtefallantrag. Der Bachelorabschluss ist eine Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang, d.h. die Zulassung für den Masterstudiengang erfolgt bei noch nicht vollständig abgeschlossenem Bachelorstudium nur vorläufig und wird in jedem Fall zurückgenommen, wenn der Bachelorabschluss nicht zum Ende des ersten Mastersemesters vorliegt.
Es ist aber ohne Probleme möglich, dass Sie sich für das kommende Wintersemester erneut für den Masterstudiengang bewerben - eine vorher bereits erfolgte und wieder zurückgenommene Zulassung hat darauf keinen Einfluss. Sollten Sie im Masterstudiengang bereits Leistungen erbracht haben, werden Ihnen diese nach erneuter Immatrikulation wieder anerkannt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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