Hallo,
Ich möchte mich zum WS 21/22 für Französisch bewerben.
Ich hatte Französisch nicht als LK im Abitur, dafür jedoch von Klasse 1-9 als Unterrichtsfach auf einer Allgemeinbildenden Schule (Waldorfschule) und könnte von dieser Schule eine Bescheinigung über 300 absolvierte Unterrichtsstunden bekommen.
Die Allgemeinbildende (Waldorf)schule ist jedoch nicht dieselbe, an der ich mein Abitur gemacht habe.
Wäre die Bescheinigung der Waldorfschule für eine Bewerbung trotzdem ausreichend oder müsste ich ein DELF B1 Zertifikat vorlegen?
Danke im Voraus!
LG Ronja
Liebe Ronja,
Die allgemeinbildende Schule, an der Sie die 300 Unterrichtsstunden absolviert haben, muss nicht die gleiche sein wie die, an der Sie Ihr Abitur abgelegt haben. Die Bescheinigung reicht also aus.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die allgemeinbildende Schule, an der Sie die 300 Unterrichtsstunden absolviert haben, muss nicht die gleiche sein wie die, an der Sie Ihr Abitur abgelegt haben. Die Bescheinigung reicht also aus.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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