Liebe Frau Hombach,
Grundsätzlich müssen Sie als externe Bewerberin erst feststellen, ob Ihr Bachelorabschluss Sie für einen der Master of Education-Studiengänge der Uni Hamburg qualifiziert. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass der KMK-Lehramtstyp Ihres BA-Abschlusses einem der KMK-Lehramtstypen der Master of Education-Studiengänge der Uni Hamburg entspricht. Informationen zu den KMK-Lehramtstypen der Master of Education-Studiengänge an der Uni Hamburg finden Sie hier:
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... ml#1837535 Darüber hinaus müssen Ihre Unterrichtsfächer an der Uni Hamburg angeboten werden. Das ist für Ihre Fächer der Fall. Außerdem müssen Sie nachweisen können, dass Sie während Ihres bisherigen Bachelor-Lehramtsstudiums schulpraktische Studien sowie Leistungen in Fachdidaktik in Ihren Unterrichtsfächern erbracht haben. Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen für eine Bewerbung für die Hamburger M.Ed.-Studiengänge finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html Auf der Seite finden Sie auch ein Formular, das Sie sich von Ihrer jetzigen Uni ausfüllen lassen können, um zu bestätigen, dass die Bedingungen für die Bewerbung erfüllt sind. Einreichen müssen Sie das Formular nicht zur Bewerbung, sondern erst zur Immatrikulation. Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, müssen Sie im Master keine Leistungen aus dem Bachelor mehr nachholen.
Eine Übersicht der Module im Fach Mathematik der Master of Education-Studiengänge finden Sie hier:
https://www.math.uni-hamburg.de/studium ... mathe.html
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“):
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Die Master of Education-Studiengänge an der Uni Hamburg haben einen großen Praxisanteil in Form des "Kernpraktikums". Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.zlh-hamburg.de/studium/praktika.html
Mit einem Master of Education-Abschluss der Uni Hamburg können Sie sich grundsätzlich in allen deutschen Bundesländern für den Vorbereitungsdienst bewerben.
Die Bewerbungsfrist für das WiSe 2021/22 läuft vom 01.06. - 15.07.2021.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling