Bearbeitet Semesterticket Rückerstattung
Hallo,

ich habe gerade meinen Semesterbeitrag fürs vierte Semester überwiesen. Allerdings werde ich in den nächsten Monaten auf ÖPNV komplett verzichten, da ich das meiste mit dem Fahrrad erledigen kann und mich nicht unnötig dem Risiko einer Coronainfektion aussetzen will.

Ist es unter diesen Umständen möglich, das Geld fürs Semesterticket zurückerstattet zu bekommen?

VG,

Philipp Huesmann (Matrikel-Nr.: 7307024)
Re: Semesterticket Rückerstattung
Liebe Stella Wintermann,

das Semesterticket ist prinzipiell ein Pflichtticket und muss von allen immatrikulierten Studierenden der Universität Hamburg über den entsprechenden Anteil am Semesterbeitrag bezahlt werden.

Studierende müssen also in jedem Fall den vollständigen Semesterbeitrag überweisen, der im Beitragsbescheid angegeben wird. Eine Befreiung vom oder ein Verzicht auf das Semesterticket im Sinne eines reduzierten Semesterbeitrags gibt es an der Universität Hamburg nicht.

Es gibt aber einen Prozess für die nachträgliche Rückerstattung der Kosten des Semestertickets, welcher vom Studierendenwerk Hamburg organisiert und verantwortet wird. Der Antrag auf Rückerstattung ist vor Beginn des jeweiligen Semesters zu stellen.

Bitte informieren Sie sich auf folgender Webseite des Studierendenwerks Hamburg über die Bedingungen, Fristen und praktischen Schritte für einen solchen Antrag auf Rückerstattung: https://www.studierendenwerk-hamburg.de ... erstattung.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag in der Regel vor dem jeweiligen Semester beim Studierendenwerk erfolgen muss. Die Antragsfrist für das Sommersemester 2021 wäre also der 31.03.2021.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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