Guten Tag, ich bin Leon Niemeyer.
Ich studiere bereits seit Oktober 2019 an der Universität Osnabrück Kunst/Kunstpädagogik und (notweise) Ev. Theologie im 2-Fächer-Bachelor gymnsialen Lehramts. In Kunst würde ich im Wintersemester meinen Master beginnen können.
Doch mein Traum ist es schon seit einiger Zeit Kunst und Sport im gymnsialen Lehramt im Studium verbinden zu können. Leider ist mir dies in Osnabrück nicht geglückt…
Deswegen wende ich mich an Sie. Ich sah, dass sie diese Fächerkombination ebenfalls anbieten und bin deswegen interessiert an ihrer Uni zu studieren. Bevor ich mich aber später bewerbe, habe ich dahingehend ein paar Fragen an Sie:
1. Wie sieht es aus mit einer Sporteignungsprüfung? Findet diese statt? Und wenn ja: Wie bewerbe ich mich dafür am besten?
2. Würden meine Leistungen im Fach Kunst mir angerechnet werden und ist es möglich, dass ich bei ihnen ab dem WS 21/22 Kunst im Master und Sport im Bachelor auf gymnasiales Lehramt beginnen könnte zu studieren?
Ich denke Sie können mir bestimmt weiterhelfen und bedanke mich schonmal im Vorraus!
Mit freundlichen Grüßen
Leon Niemeyer
Lieber Leon Niemeyer,
1. "Ist es möglich, dass ich bei ihnen ab dem WS 21/22 Kunst im Master und Sport im Bachelor auf gymnasiales Lehramt beginnen könnte zu studieren? !
Nein, Sie können das Unterrichtsfach Sport in einem Lehramts-Masterstudiengang der Universität Hamburg nur dann studieren, wenn Sie dieses auch schon im Rahmen des Bachelorstudiengangs studiert haben.
Es gilt die grundsätzliche Regelung, dass Sie nur die Fächerkombination im Master studieren können, für die Sie auch einen Bachelorabschluss vorweisen können.
Bitte schauen Sie sich hierzu die Zugangsvoraussetzungen für unsere Lehramts-Masterstudiengänge an.
2. "Wie sieht es aus mit einer Sporteignungsprüfung? Findet diese statt? Und wenn ja: Wie bewerbe ich mich dafür am besten?"
Wenn Sie also den Bachelorstudiengang Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) mit der Fächerkombination "Bildende Kunst" und "Sport" studieren wollen, um sich für den entsprechenden Master zu qualifizieren (siehe Frage 1), dann wären folgenden zusätzliche Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen:
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.
Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1. "Ist es möglich, dass ich bei ihnen ab dem WS 21/22 Kunst im Master und Sport im Bachelor auf gymnasiales Lehramt beginnen könnte zu studieren? !
Nein, Sie können das Unterrichtsfach Sport in einem Lehramts-Masterstudiengang der Universität Hamburg nur dann studieren, wenn Sie dieses auch schon im Rahmen des Bachelorstudiengangs studiert haben.
Es gilt die grundsätzliche Regelung, dass Sie nur die Fächerkombination im Master studieren können, für die Sie auch einen Bachelorabschluss vorweisen können.
Bitte schauen Sie sich hierzu die Zugangsvoraussetzungen für unsere Lehramts-Masterstudiengänge an.
2. "Wie sieht es aus mit einer Sporteignungsprüfung? Findet diese statt? Und wenn ja: Wie bewerbe ich mich dafür am besten?"
Wenn Sie also den Bachelorstudiengang Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) mit der Fächerkombination "Bildende Kunst" und "Sport" studieren wollen, um sich für den entsprechenden Master zu qualifizieren (siehe Frage 1), dann wären folgenden zusätzliche Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen:
- Für das Unterrichtsfach Sport wären die Eignungsprüfung des Instituts für Bewegungswissenschaft und einige weitere Nachweise erforderlich. Ob und wie die Eignungsprüfung in diesem Jahr stattfindet bzw. ob die Frist zur Einreichung der Nachweise verlängert wird, steht angesichts der aktuellen Lage noch nicht fest. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf der entsprechenden Webseite des Instituts für Bewegungswissenschaft.
- Für das Unterrichtsfach Bildende Kunst ist das Bestehen der Aufnahme Prüfung an der Hochschule für Bildende Künste Hamburg erforderlich. Die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung setz eine gesonderte Bewerbung mit abweichenden Bewerbungsfristen voraus.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.
Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten.
Liebe Grüße
Thomas Walter