Bearbeitet Rückzahlung Semesterbeitrag
Hallo,

vor einem Monaten hatte ich meine Masterarbeit abgegeben und da ich davon ausgegangen bin, dass die Korrektur der Masterarbeit eine längere Zeit in Anspruch nehmen wird, hatte ich den Semesterbeitrag für das Sommersemester 2021 überwiesen. Jetzt habe ich gesehen, dass die Note für die Masterarbeit bereits in Stine eingetragen wurde.

Besteht die Möglichkeit meinen Semesterbeitrag für das Sommersemester 2021 zurückzubekommen, obwohl ich die Semesterunterlagen schon erhalten habe?

Vielen Dank im Voraus.
Re: Rückzahlung Semesterbeitrag
Liebe Irina.W,

um eine Rückzahlung des bereits gezahlten Semesterbeitrags des Sommersemesters 2021 zu erhalten, müssten Sie:
  • die Exmatrikulation zum Ende des Wintersemesters 2020/21 vor dem 30.04.2021 über den entsprechend Antrag in Ihrem STiNE-Account unter Studium -> Anträge beantragen (www.uni-hamburg.de/exmatrikulation),
  • die von uns versendeten Semesterunterlagen des Sommersemesters 2021 an uns zurücksenden (Team Bewerbung, Zulassung und Studierendenangelegenheiten, Alsterterrasse 1, 20354 Hamburg) und
  • einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Rückzahlung (www.uni-hamburg.de/rueckzahlung) über das Kontaktformular des Campus-Centers (www.uni-hamburg.de/kontakt-cc) bei uns einreichen.
Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie noch weitere Fragen haben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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