Bearbeitet Nachreichen der Unterlagen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich ziehe in Erwägung, nach meinem Examen, ein Psychologiestudium bei Ihnen zu beginnen und habe diesbezüglich eine Frage. Zurzeit besuche ich die BBS Marienhain in Vechta und absolviere dort meine Ausbildung zur Erzieherin. Voraussichtlich werde ich am 17.07.2021 mein Fachabitur erlangen und mein Zeugnis erhalten. Laut meiner Fachbereichsleiterin ist keine frühere Übergabe des Zeugnisses und der Bescheinigung möglich, da dieses Schuljahr länger ist und die Fachschulen erst nach den mündlichen Prüfungen, am 13.07.2021, die Abschlusszeugnisse erstellen und dann erst nach ein paar Tagen überreichen können.
Nun wollte ich fragen, ob es möglich wäre, dass ich sowohl mein Zeugnis als auch die Bescheinigung für das Fachabitur nachreichen könnte? 
Die Bewerbung und die vorhandenen Bewerbungsunterlagen werde ich pünktlich einsenden. 
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
Vielen Dank schonmal im Voraus!

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag! 

Mit freundlichen Grüßen
Darlene Brock
Re: Nachreichen der Unterlagen
Liebe Darlene Brock,

1) Mit einem Fachabitur als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) kann man an der Universität Hamburg nur zwei Studiengänge studieren (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317187).

2) Eine abgeschlossene Ausbildung zur Erzieherin (staatlich anerkannte) hingegen stellt an der Universität Hamburg eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung dar und somit können alle grundständigen Studiengänge (Bachelor und Staatsexamen) an der Universität Hamburg studiert werden.

Bitte beachten Sie, dass es bei der Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung (in diese Kategorie fällt die Ausbildung zur Erzieherin) einige besondere Regelungen im Bewerbungsverfahren gibt, die Sie beachten müssen. Alle erforderlichen Informationen sind auf der verlinkten Webseite zu finden.

3) Zur Bewerbung (d.h. innerhalb der Bewerbungsfrist) für das erste Fachsemester eines grundständigen Studiengangs sind, bis auf wenige Ausnahmen, an der Universität Hamburg keinerlei Dokumente einzureichen oder hochzuladen (siehe https://www.uni-hamburg.de/bewerbungsunterlagen).
Die erforderlichen Dokumente werden erst später zur Immatrikulation eingereicht und von uns geprüft. Dies gilt auch für den Studiengang B.Sc. Psychologie.

Bitte beachten Sie auch, dass weder zur Bewerbung noch zur Immatrikulation Papierdokumente akzeptiert werden, da beide Prozesse vollständig digital ablaufen.

4) Relevant ist nur, dass das Datum des Abschlusses, den Sie als Hochschulzugangsberechtigung verwenden (d.h. das offizielle Datum auf dem Zeugnis), vor dem Ende der Bewerbungsfrist liegt. Die Bewerbungsfrist des Wintersemesters 2021/22 für die Bewerbung ins erste Fachsemester der grundständigen Studiengänge endet am 31.07.2021.

Das Datum auf dem Ausbildungszeugnis, welches bestätigt, dass Sie die Ausbildung zur Erzieherin (staatlich anerkannte) erfolgreich abgeschlossen haben, muss also vor dem 31.07.2021 liegen. Das Zeugnis ist dann zur Immatrikulation hochzuladen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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