Lieber Friedrich Siebert,
1) Mit einer Fachhochschulreife kann man an der Universität Hamburg nur die beiden Studiengänge "Sozialökonomie B.A." und "Wirtschaftsingenieurwesen B.Sc." studieren (siehe
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317174).
Für die
Lehramtsstudiengänge stellt eine Fachhochschulreife leider keine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung dar.
2) Da Sie also keine ausreichende schulische Hochschulzugangsberechtigung haben, bleiben noch die Optionen für berufliche Qualifizierte. Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Wege zum Studium an der Universität Hamburg für beruflich Qualifizierte:
a) "Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung":
www.uni-hamburg.de/meister
Eine Liste aller Aus- bzw. Fortbildungen, die zum Studium an der Universität Hamburg berechtigen, finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf.
Von den von Ihnen genannten Ausbildungen (Tischler, Sozialassistent, Fachlehrer/Handwerkslehrer für Waldorfschulen) erfüllt leider keine die Bedingungen für eine Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung.
b) Die zweite Möglichkeit des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte wäre der Hochschulzugang nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz:
https://www.uni-hamburg.de/38.
Alle Informationen zur Eingangsprüfung nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz, die zu einer fachgebundenen Hochschulreife führt, finden Sie auf der verlinkten Webseite.
Liebe Grüße
Thomas Walter