Hallo.
Ich habe gerade das 2. Semester begonnen, möchte aber mein Studium abbrechen, da es nun wirklich nichts für mich ist. Wie gehe ich jetzt vor? Kann ich mich während der Abmeldephase (bis zum 15.4.) einfach von den jeweiligen Veranstaltungen abmelden und zum Ende des Semesters exmatrikulieren lassen? Ich habe den Semesterbeitrag nämlich bereits gezahlt sowie Studentenausweis & Semesterticket erhalten ... ich würde dann so gesagt einfach ein "leeres" Semester machen, indem ich durch den gezahlten Beitrag noch eingeschrieben bin, aber keine Veranstaltungen belege.*
Oder sollte ich einen kurzfristigen Exmatrikulationsantrag zum Tag X stellen?
(*Ich studiere im Bereich Geisteswissenschaften / SLM / MuK und habe in den Prüfungsordnungen nichts finden können ...)
Ich habe aus dem 1. Semester auch noch 2 Hausarbeiten offen (bis September), muss ich mich da noch drum kümmern oder "verfällt" das mit der Exmatrikulation?
Viele Grüße und schon mal Danke im Voraus,
Johanna
Liebe Johanna,
1) "Kann ich mich während der Abmeldephase (bis zum 15.4.) einfach von den jeweiligen Veranstaltungen abmelden und zum Ende des Semesters exmatrikulieren lassen?"
Ja, das wäre prinzipiell möglich.
Da an der Universität Hamburg die einzelnen Fachbereiche bzw. Fakultäten für die An- bzw. Abmeldung von Veranstaltungen, Modulen und Prüfungen zuständig sind, müssen Sie sich mit dem zuständigen Studienbüro in Verbindung setzen, falls die Abmeldung per STiNE nicht funktioniert.
Die Exmatrikulation zum Ende des Sommersemesters können Sie dann selbst beantragen (siehe www.uni-hamburg.de/exmatrikulation) oder Sie melden sich einfach nicht für das Wintersemester 2021/22 zurück (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html), wodurch ebenfalls eine Exmatrikulation ausgelöst wird.
2) "Ich habe den Semesterbeitrag nämlich bereits gezahlt sowie Studentenausweis & Semesterticket erhalten ... ich würde dann so gesagt einfach ein "leeres" Semester machen, indem ich durch den gezahlten Beitrag noch eingeschrieben bin, aber keine Veranstaltungen belege.*"
In der Regel steht es den Studierenden der Universität Hamburg frei, so viele oder so wenig Lehrveranstaltungen und Prüfungen pro Semester zu besuchen bzw. zu absolvieren, wie sie wollen. Es ist also, bis auf wenige Ausnahmen, die Ihren Studiengang nicht betreffen, möglich, immatrikuliert zu sein und keine Lehrveranstaltungen zu besuchen und keine Prüfungen zu absolvieren.
3) "Oder sollte ich einen kurzfristigen Exmatrikulationsantrag zum Tag X stellen?"
Sie können frei entscheiden, ob Sie sich im laufenden Semester oder zum Semesterende exmatrikulieren wollen. Ich würde Ihnen raten zu prüfen, ob es für Sie sinnvoll ist, den Studierendenstatus noch bis zum Semesterende zu behalten oder ob eine frühere Exmatrikulation Ihnen irgendwelche Vorteile bietet.
Sie sollten noch beachten, dass es sinnvoll ist, falls Sie sich dafür entscheiden, sich vor dem Semesterende zu exmatrikulieren, dies auch vor dem 30.04.2021 zu tun, da nur dann eine Rückzahlung des Semesterbeitrags noch möglich ist. Um eine Rückzahlung des bereits gezahlten Semesterbeitrags des Sommersemesters 2021 zu erhalten, müssten Sie:
- die Exmatrikulation zum Ende des Wintersemesters 2020/21 vor dem 30.04.2021 über den entsprechend Antrag in Ihrem STiNE-Account unter Studium -> Anträge beantragen (www.uni-hamburg.de/exmatrikulation),
- die von uns versendeten Semesterunterlagen des Sommersemesters 2021 an uns zurücksenden (Team Bewerbung, Zulassung und Studierendenangelegenheiten, Alsterterrasse 1, 20354 Hamburg) und
- einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Rückzahlung (www.uni-hamburg.de/rueckzahlung) über das Kontaktformular des Campus-Centers (www.uni-hamburg.de/kontakt-cc) bei uns einreichen.
4) "Ich habe aus dem 1. Semester auch noch 2 Hausarbeiten offen (bis September), muss ich mich da noch drum kümmern oder "verfällt" das mit der Exmatrikulation?"
Ich würde Ihnen raten, sich bezüglich der Abmeldung von den angesprochenen Prüfungen an Ihr zuständiges Studienbüro zu wenden. Mit der Exmatrikulation werden Prüfungsanmeldungen zwar gestrichen, aber ich weiß nicht um, welchen Prüfungsversuch es sich bei Ihnen handelt. Daher ist eine kurze Kommunikation mit dem Studienbüro in solchen Fällen empfehlenswert.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) "Kann ich mich während der Abmeldephase (bis zum 15.4.) einfach von den jeweiligen Veranstaltungen abmelden und zum Ende des Semesters exmatrikulieren lassen?"
Ja, das wäre prinzipiell möglich.
Da an der Universität Hamburg die einzelnen Fachbereiche bzw. Fakultäten für die An- bzw. Abmeldung von Veranstaltungen, Modulen und Prüfungen zuständig sind, müssen Sie sich mit dem zuständigen Studienbüro in Verbindung setzen, falls die Abmeldung per STiNE nicht funktioniert.
Die Exmatrikulation zum Ende des Sommersemesters können Sie dann selbst beantragen (siehe www.uni-hamburg.de/exmatrikulation) oder Sie melden sich einfach nicht für das Wintersemester 2021/22 zurück (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html), wodurch ebenfalls eine Exmatrikulation ausgelöst wird.
2) "Ich habe den Semesterbeitrag nämlich bereits gezahlt sowie Studentenausweis & Semesterticket erhalten ... ich würde dann so gesagt einfach ein "leeres" Semester machen, indem ich durch den gezahlten Beitrag noch eingeschrieben bin, aber keine Veranstaltungen belege.*"
In der Regel steht es den Studierenden der Universität Hamburg frei, so viele oder so wenig Lehrveranstaltungen und Prüfungen pro Semester zu besuchen bzw. zu absolvieren, wie sie wollen. Es ist also, bis auf wenige Ausnahmen, die Ihren Studiengang nicht betreffen, möglich, immatrikuliert zu sein und keine Lehrveranstaltungen zu besuchen und keine Prüfungen zu absolvieren.
3) "Oder sollte ich einen kurzfristigen Exmatrikulationsantrag zum Tag X stellen?"
Sie können frei entscheiden, ob Sie sich im laufenden Semester oder zum Semesterende exmatrikulieren wollen. Ich würde Ihnen raten zu prüfen, ob es für Sie sinnvoll ist, den Studierendenstatus noch bis zum Semesterende zu behalten oder ob eine frühere Exmatrikulation Ihnen irgendwelche Vorteile bietet.
Sie sollten noch beachten, dass es sinnvoll ist, falls Sie sich dafür entscheiden, sich vor dem Semesterende zu exmatrikulieren, dies auch vor dem 30.04.2021 zu tun, da nur dann eine Rückzahlung des Semesterbeitrags noch möglich ist. Um eine Rückzahlung des bereits gezahlten Semesterbeitrags des Sommersemesters 2021 zu erhalten, müssten Sie:
- die Exmatrikulation zum Ende des Wintersemesters 2020/21 vor dem 30.04.2021 über den entsprechend Antrag in Ihrem STiNE-Account unter Studium -> Anträge beantragen (www.uni-hamburg.de/exmatrikulation),
- die von uns versendeten Semesterunterlagen des Sommersemesters 2021 an uns zurücksenden (Team Bewerbung, Zulassung und Studierendenangelegenheiten, Alsterterrasse 1, 20354 Hamburg) und
- einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Rückzahlung (www.uni-hamburg.de/rueckzahlung) über das Kontaktformular des Campus-Centers (www.uni-hamburg.de/kontakt-cc) bei uns einreichen.
4) "Ich habe aus dem 1. Semester auch noch 2 Hausarbeiten offen (bis September), muss ich mich da noch drum kümmern oder "verfällt" das mit der Exmatrikulation?"
Ich würde Ihnen raten, sich bezüglich der Abmeldung von den angesprochenen Prüfungen an Ihr zuständiges Studienbüro zu wenden. Mit der Exmatrikulation werden Prüfungsanmeldungen zwar gestrichen, aber ich weiß nicht um, welchen Prüfungsversuch es sich bei Ihnen handelt. Daher ist eine kurze Kommunikation mit dem Studienbüro in solchen Fällen empfehlenswert.
Liebe Grüße
Thomas Walter