Hallo!,
ich wollte mich für den Wintersemester 2021 für den Fach Biologie an der Uni Hamburg bewerben aber mein TestDaf ist vom Jahr 2015 dennoch habe ich meine Exmatrikulationsbescheinigung vom letzten Semester das beweist das ich an ein Studium auf deutsch erfolgreich teilgenommen habe bzw. abgebrochen aber dazu meine Frage, wäre diese Bescheinigung ausreichend für die neue Bewerbung an der HAW?
Mit freundlichen Grüssen,
Mauricio Bravo Soldevilla
Lieber Herr Soldevilla,
Ein TestDaF aus dem Jahr 2015 reicht leider nicht aus, da das Sprachzertifikat nicht älter als 3 Jahre sein darf. Auch die Exmatrikulationsbescheinigung ist nicht ausreichend, da diese zwar dokumentiert, das Sie in einem deutschsprachigen Studiengang immatrikuliert waren, aber nichts darüber aussagt, ob Sie erfolgreich studiert haben. Sie müssten sich also von der Hochschule, an der Sie vorher studiert haben, eine Bescheinigung darüber ausstellen lassen, dass Sie in dem vorherigen Studiengang mindestens ein Jahr lang erfolgreich unter Erfüllung der regulären Zulassungsvoraussetzungen studiert haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ein TestDaF aus dem Jahr 2015 reicht leider nicht aus, da das Sprachzertifikat nicht älter als 3 Jahre sein darf. Auch die Exmatrikulationsbescheinigung ist nicht ausreichend, da diese zwar dokumentiert, das Sie in einem deutschsprachigen Studiengang immatrikuliert waren, aber nichts darüber aussagt, ob Sie erfolgreich studiert haben. Sie müssten sich also von der Hochschule, an der Sie vorher studiert haben, eine Bescheinigung darüber ausstellen lassen, dass Sie in dem vorherigen Studiengang mindestens ein Jahr lang erfolgreich unter Erfüllung der regulären Zulassungsvoraussetzungen studiert haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Sehr geehrte Frau Schelling,
ich habe von meine damaligen Uni noch eine Notenübersicht bekommen wo drin steht wie viele Leistungspunkte ich bekommen habe in den letzten Semester. Ich habe bei der Fachschaft hier an der TU Braunschweig angerufen und sie haben gemeint das würde zählen als erfolgreich studiert. Es sind insgesamt 24 LP über 3 Jahre also 6 Semester. Wäre das noch dann so ok?
Mit freundlichen Grüssen,
Mauricio Bravo Soldevilla
ich habe von meine damaligen Uni noch eine Notenübersicht bekommen wo drin steht wie viele Leistungspunkte ich bekommen habe in den letzten Semester. Ich habe bei der Fachschaft hier an der TU Braunschweig angerufen und sie haben gemeint das würde zählen als erfolgreich studiert. Es sind insgesamt 24 LP über 3 Jahre also 6 Semester. Wäre das noch dann so ok?
Mit freundlichen Grüssen,
Mauricio Bravo Soldevilla
Lieber Herr Soldevilla,
Das reicht leider nicht aus. Sie benötigen eine offizielle Bestätigung der TU Braunschweig über das erfolgreiche Studium unter Erfüllung der regulären Zugangsvoraussetzungen - z.B. ausgestellt von Ihrem Prüfungsamt. Eine Bestätigung der Fachschaft oder eine Notenübersicht ist nicht ausreichend.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das reicht leider nicht aus. Sie benötigen eine offizielle Bestätigung der TU Braunschweig über das erfolgreiche Studium unter Erfüllung der regulären Zugangsvoraussetzungen - z.B. ausgestellt von Ihrem Prüfungsamt. Eine Bestätigung der Fachschaft oder eine Notenübersicht ist nicht ausreichend.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Liebe Frau Schelling,
danke für ihre Antwort, ich werde mich dann darum kümmern.
Mit freundlichen Grüssen,
Mauricio
danke für ihre Antwort, ich werde mich dann darum kümmern.
Mit freundlichen Grüssen,
Mauricio
Sehr geehrte Frau Schelling,
ich habe nochmal mit den Prüfungsamt an der TU Braunschweig gesprochen und die haben mir gesagt dass auf der Notenübersicht eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" auch steht, die besagt dass ich nicht endgultig gescheitert bin. Wäre das gültig?
Mit freundlichen grüssen,
Mauricio Bravo Soldevilla
ich habe nochmal mit den Prüfungsamt an der TU Braunschweig gesprochen und die haben mir gesagt dass auf der Notenübersicht eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" auch steht, die besagt dass ich nicht endgultig gescheitert bin. Wäre das gültig?
Mit freundlichen grüssen,
Mauricio Bravo Soldevilla
Lieber Herr Soldevilla,
Nein, das reicht leider nicht aus. Für ein erfolgreiches Studium muss mehr erfüllt sein als dass Sie keine Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Die TU Braunschweig muss Ihnen wörtlich ein erfolgreiches Studium unter Erfüllung der regulären Zugangsvoraussetzungen bescheinigen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Nein, das reicht leider nicht aus. Für ein erfolgreiches Studium muss mehr erfüllt sein als dass Sie keine Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Die TU Braunschweig muss Ihnen wörtlich ein erfolgreiches Studium unter Erfüllung der regulären Zugangsvoraussetzungen bescheinigen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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