Bearbeitet Exmatrikulation/ Bachelorarbeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgendes Anliegen:
Ich studiere zur Zeit auf Lehramt Gym und schreibe dieses Semester meine Bachelorarbeit im Fach Biologie. Mein Abgabetermin ist allerdings erst für den 12.4.2016 festgelegt worden. Ich möchte mich im kommenden Semester allerdings nicht erneut rückmelden, da ich ab Mai 2016 eine Ausbildung anfange bei der ich nicht immatrikuliert sein darf.
Frage 1: Kann ich meine Bachelorarbeit auch noch im April abgeben und sie danach korrigieren lassen oder muss alles schon in diesem Semester also bis Ende März 2016 erfolgen?
Frage 2: Falls die Abgabe und Korrektur der Arbeit bis Ende März erfolgen muss und meine Betreuer dies aber nicht schaffen können: Kann ich mich für das kommende Sommersemester rückmelden (also Semesterbeitrag zahlen), meine Arbeit im April abgeben und bis Ende April korrigieren lassen und mich anschließenden Ende April exmatrikulieren (damit ich den Ausbildungsplatz nicht verliere?) Kann man eine Exmatrikulation im Semester vornehmen und wenn ja wie?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
Marie
Re: Exmatrikulation/ Bachelorarbeit
Liebe Marie,

Zu Ihrer ersten Frage: Formal spricht nichts dagegen, dass Sie sich nicht zurückmelden, wenn Sie Ihre Bachelorarbeit am 12.4. abgeben, sofern keine weiteren Prüfungen mehr ausstehen. Dies Vorgehen kann allerdings unter Umständen problematisch sein, z.B. wenn Sie ggf. Ihre Bachelorarbeit wiederholen müssen. Halten Sie daher, bevor Sie so vorgehen, in jedem Fall Rücksprache mit dem Studienbüro Biologie: https://www.biologie.uni-hamburg.de/de/ ... buero.html
Zu Ihrer zweiten Frage: Das ist in jedem Fall möglich und die sichere Alternative. Sie können sich im neuen Semester jederzeit tagesaktuell exmatrikulieren lassen, indem Sie den Exmatrikulationsantrag in Ihrem STiNE-Account vollständig ausfüllen, elektronisch abschicken und anschließend den ausgedruckten Antrag unterschrieben per Post an den Service für Studierende der Uni Hamburg schicken oder persönlich zu den Sprechzeiten des Teams Studierendenangelegenheiten im CampusCenter abgeben, wenn Sie die Exmatrikulationsbescheinigung sofort erhalten wollen. Weitere Informationen zu diesem Weg finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Exmatrikulation/ Bachelorarbeit
Liebe Frau Birte Schelling,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Laut Ihnen dürfte ich also die Bachelorarbeit im April noch abgeben wenn ich nicht immatrikuliert bin, laut des ZPLA's jedoch nicht. Laut des ZPLA muss die Arbeit im März abgegeben und auch korrigiert werden.
Nun bin ich leider etwas verwirrt und weis nicht welche Information richtig ist.
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen!
Mit freundlichen Grüßen!
Re: Exmatrikulation/ Bachelorarbeit
Liebe Marie,

Das ZPLA ist die erste Informationsquelle, was formale Fragen zur Bachelorarbeit bezüglich der Lehramtsstudiengänge betrifft. Wenn also das ZPLA Ihnen die Auskunft gegeben hat, dass der erste Weg nicht gangbar ist, dann ist das richtig. Das Campus Center ist nur für die allgemeinen formalen Regelungen die erste Anlaufstelle, studiengangsspezifische Regelungen müssen immer mit den zuständigen Studienbüros bzw. Prüfungsämtern geklärt werden. Daher hatte ich Sie auch zur weiteren Klärung an das Studienbüro Biologie verwiesen, da ich bei Ihrer Anfrage schlicht überlesen hatte, dass es sich um einen Lehramtsstudiengang handelt. Bitte entschuldigen Sie diese Ungenauigkeit.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Exmatrikulation/ Bachelorarbeit
Sehr geehrte Frau Schelling,

vielen Dank für die Antwort. Das macht ja nichts, dann weis ich jetzt Bescheid.

Wenn ich mich dann Ende April exmatrikulieren lassen sollte, könnte ich mich dann rein theoretisch trotzdem noch für einem Science oder Lehramtsmaster in Deutschland bewerben (man weis ja nie was das Leben so mit sich bringt) ? Oder ginge das nicht, weil ich mich selber exmatrikuliert habe (ich habe da mal so etwas gehört)?

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank!
Re: Exmatrikulation/ Bachelorarbeit
Liebe Marie,

Selbstverständlich ist eine Bewerbung für einen (passenden) Masterstudiengang möglich, wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben. Für eine Masterbewerbung ist es (meines Wissens nach an jeder staatlichen deutschen Hochschule) vollkommen unerheblich, ob Sie sich nach dem Abschluss Ihres ersten Studiums selbst per Antrag exmatrikulieren haben lassen oder aufgrund des abgeschlossenen Studiums von Seiten der Hochschule exmatrikuliert wurden. Für eine Exmatrikulation ohne Abschluss im Verlauf des Studiums kann das je nach Exmatrikulationsgrund natürlich anders aussehen (daher vielleicht Ihre Information bezüglich der Exmatrikulation), aber das ist in Ihrem Fall ja nicht gegeben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Exmatrikulation/ Bachelorarbeit
Super, danke :)
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