Bearbeitet exmatrikulation masterprüfung
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe für das SoSe 21 keine Studiengebühren mehr bezahlt. Es wurden bei mir jedoch noch nicht alle Noten meines letzten Mastersemesters eingetragen (Wise 20/21). Außerdem folgt die mündliche Prüfung für den Master noch.
Meine Frage: muss ich wegen einer Prüfungsleistung tatsächlich noch ein neues Semester beginnen und den vollen Betrag bezahlen?!?

Das kommt mir nicht gerechtfertigt vor, ich besuche ja auch keine Kurse mehr usw..

LG.
Re: exmatrikulation masterprüfung
Hallo joeyfree,

in der Regel müssen Studierende zum Ablegungen von Prüfungen immatrikuliert sein. Dieses ist in der Prüfungsordnung bzw. in den FSBs festgelegt. Ob eine Immatrikulation für die mündliche Prüfung aber nach Abgabe und bestandener Abschlussarbeit noch erforderlich ist, erfragen Sie am besten direkt im Studienbüro Ihres Studiengangs.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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