Liebe Mitarbeiter*innen,
Ich möchte gerne zum Wintersemester 21/22 von der Uni Bremen zur Uni Hamburg wechseln. Ich studiere seit dem Wintersemester 20/21 in Bremen den B.A. Kulturwissenschaft und im Nebenfach Erziehungs- und Bildungswissenschaften. Nun möchte ich gerne an der Uni Hamburg Empirische Kulturwissenschaft studieren, aufgrund einer vorigen Antwort Ihrerseits gehe ich davon aus, dass ich mich für diesen Studiengang für das erste Semester bewerben muss, da er nicht exakt den selben Namen hat wie mein jetziger Studiengang.
Nun aber meine Frage: Wie ist es mit dem Nebenfach Erziehungs- und Bildungswissenschaften, welches ich gerne weiter als Nebenfach studieren möchte, Muss ich hier etwas in der Bewerbung beachten oder mich dafür gesondert für ein höheres Semester bewerben?
Ich freue mich über eine Antwort.
Beste Grüße
Hallo marieh,
Sie können sich für B.A. Empirische Kulturwissenschaften zum ersten Fachsemester bewerben, wenn Sie vorher nicht im gleichen Studiengang studiert haben oder wenn Sie im gleichen Studiengang studiert, aber nachweislich noch keine Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht haben.
Auf Sie trifft Fall 1 zu, denn ein Studiengang gilt, wie Sie schon richtig bemerkt haben, als der gleiche Studiengang wie der an der Uni Hamburg angebotene Studiengang, wenn Name und Abschluss der Studiengänge übereinstimmen - das ist bei Ihrem bisherigen Studium B.A. Kulturwissenschaft an der Universität Bremen nicht gegeben.
Durch die Bewerbung für B.A. Empirische Kulturwissenschaften ergibt sich für Sie ein anderer Studiengang, weshalb Sie sich im Nebenfach wie gewünscht auf Erziehungs- und Bildungswissenschaften bewerben können. Bereits erbrachte Studienleistungen können Sie sich ggf. anerkennen lassen.
Für die Anerkennung ist das Studienbüro Erziehungswissenschaft zuständig: http://www.ew.uni-hamburg.de/de/studium ... buero.html
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Sie können sich für B.A. Empirische Kulturwissenschaften zum ersten Fachsemester bewerben, wenn Sie vorher nicht im gleichen Studiengang studiert haben oder wenn Sie im gleichen Studiengang studiert, aber nachweislich noch keine Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht haben.
Auf Sie trifft Fall 1 zu, denn ein Studiengang gilt, wie Sie schon richtig bemerkt haben, als der gleiche Studiengang wie der an der Uni Hamburg angebotene Studiengang, wenn Name und Abschluss der Studiengänge übereinstimmen - das ist bei Ihrem bisherigen Studium B.A. Kulturwissenschaft an der Universität Bremen nicht gegeben.
Durch die Bewerbung für B.A. Empirische Kulturwissenschaften ergibt sich für Sie ein anderer Studiengang, weshalb Sie sich im Nebenfach wie gewünscht auf Erziehungs- und Bildungswissenschaften bewerben können. Bereits erbrachte Studienleistungen können Sie sich ggf. anerkennen lassen.
Für die Anerkennung ist das Studienbüro Erziehungswissenschaft zuständig: http://www.ew.uni-hamburg.de/de/studium ... buero.html
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Vielen Dank für die Antwort, das hilft mir schon mal sehr weiter!
Muss ich mich dann in Bremen exmatrikulieren oder werde ich einfach umgeschrieben?
Herzliche Grüße
Muss ich mich dann in Bremen exmatrikulieren oder werde ich einfach umgeschrieben?
Herzliche Grüße
Liebe marieh,
eine Umschreibung kann nur bei einem Studiengangwechsel innerhalb einer Universität stattfinden.
Sie müssen nach Erhalt des Zulassungsbescheides mit dem Immatrikulationsantrag zur Annahme des Studienplatzes einen Nachweis über die Exmatrikulation an einer anderen Hochschule einreichen - die Exmatrikulationsbescheinigung kann nachgereicht werden, bitte gefährden Sie daher nicht die Einhaltung der Einschreibfrist.
Bitte lesen Sie dazu unsere Informationen zum "Nachweis der Exmatrikulation für die Einschreibung an der Universität Hamburg": https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#6188491
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
eine Umschreibung kann nur bei einem Studiengangwechsel innerhalb einer Universität stattfinden.
Sie müssen nach Erhalt des Zulassungsbescheides mit dem Immatrikulationsantrag zur Annahme des Studienplatzes einen Nachweis über die Exmatrikulation an einer anderen Hochschule einreichen - die Exmatrikulationsbescheinigung kann nachgereicht werden, bitte gefährden Sie daher nicht die Einhaltung der Einschreibfrist.
Bitte lesen Sie dazu unsere Informationen zum "Nachweis der Exmatrikulation für die Einschreibung an der Universität Hamburg": https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#6188491
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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