Sehr geehrtes Campus Center-Team,
ich würde mich gerne an der Universität Hamburg für den Master in Psychologie bewerben.
In den Zulassungsvoraussetzungen steht, das die Abiturnote benötig wird.
Ich habe meine Hochschulzugangsberichtung für den Bachelor in Psychologie über Beruflich Qualifizierte erlangt.
Müsste ich dann bei der Bewerbung meine Fachabiturnote und mein Arbeitszeugnis vorlegen? Oder gibt es in diesem Fall noch mehr zu berücksichtigen?
Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe.
Mit freundliche Grüßen
Sandra
Liebe Sandra,
Bitte schicken Sie uns die Zeugnisse, die zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung geführt haben, einmal über https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc. Wir können dann prüfen, ob es sich dabei auch um eine Zugangsberechtigung nach Hamburgischem Hochschulrecht handelt. Falls das nicht der Fall ist, können Sie ersatzweise auch Ihren Bachelorabschluss "doppelt" verwenden - ein Bachelorabschluss ist in jedem Fall eine Hochschulzugangsberechtigung.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Bitte schicken Sie uns die Zeugnisse, die zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung geführt haben, einmal über https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc. Wir können dann prüfen, ob es sich dabei auch um eine Zugangsberechtigung nach Hamburgischem Hochschulrecht handelt. Falls das nicht der Fall ist, können Sie ersatzweise auch Ihren Bachelorabschluss "doppelt" verwenden - ein Bachelorabschluss ist in jedem Fall eine Hochschulzugangsberechtigung.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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