Liebes Team der Uni Hamburg,
auf meinem Ablehnungsbescheid finde ich in der tabellarischen Werte-Übersicht zwei Werte: Einen für Wartezeit und einen für Leistung. Laut dem ersten Wert (Wartezeit)gibt es noch >100 Bewerbungen, die in einem Nachrückverfahren vor meiner Bewerbung berücksichtigt werden würden, laut dem zweiten Wert (Leistung) sind es nur 2.
Mir wird auf Anhieb nicht klar, was das für mich nun bedeutet, gibt es da eine Priorisierung bzw. welcher Wert ist für mich nun relevant?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort und viele Grüße
Hallo LeoMo,
Die beiden Listen sind in dem Sinne gleichberechtigt, dass Sie auf beiden Listen nachrücken würden, sofern keine Bewerbungen mehr vor Ihnen zu berücksichtigen sind. Somit sind beide Werte für Sie von Bedeutung. Die bessere Chance auf ein Nachrücken gibt es aber natürlich für die Leistung, da dort nur 2 Bewerber*innen ihre Plätze nicht annehmen müssen, damit Sie an der Reihe wären, auf der Wartezeitliste aber über 100, was sehr unwahrscheinlich ist. Dennoch sollten Sie sich nicht zu sichere Hoffnungen auf ein Nachrücken machen, da genau genommen das, was ich oben schreibe nicht ganz stimmt und eher der Erklärung der Listen halber so formuliert ist, wie ich es schreibe. Bei der Zulassung werden nämlich immer mehr Plätze vergeben als eigentlich vorhanden sind, da schon eingerechnet ist, dass ein bestimmter Prozentsatz der Bewerber*innen den Platz nicht annimmt. Diese so genannte "Überbuchung" dient dazu, weniger nachrücken zu müssen. Wie viele Plätze mehr vergeben werden, ist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich. Wenn für Ihren Studiengang also z.B. 5 Plätze mehr als vorhanden über die Leistungsliste vergeben wurden und dann 5 Bewerber*innen den Platz nicht annehmen, würden Sie nicht nachrücken, obwohl mehr als 2 Bewerber*innen die Plätze nicht angenommen haben.
Bevor Sie fragen
: Auskünfte zu den Überbuchungswerten für bestimmte Studiengänge geben wir grundsätzlich nicht, da der Aufwand für diese individuellen Auskünfte für uns in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Bewerber*innen in Hinsicht auf die Schätzung der Chancen im Nachrückverfahren stünde.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die beiden Listen sind in dem Sinne gleichberechtigt, dass Sie auf beiden Listen nachrücken würden, sofern keine Bewerbungen mehr vor Ihnen zu berücksichtigen sind. Somit sind beide Werte für Sie von Bedeutung. Die bessere Chance auf ein Nachrücken gibt es aber natürlich für die Leistung, da dort nur 2 Bewerber*innen ihre Plätze nicht annehmen müssen, damit Sie an der Reihe wären, auf der Wartezeitliste aber über 100, was sehr unwahrscheinlich ist. Dennoch sollten Sie sich nicht zu sichere Hoffnungen auf ein Nachrücken machen, da genau genommen das, was ich oben schreibe nicht ganz stimmt und eher der Erklärung der Listen halber so formuliert ist, wie ich es schreibe. Bei der Zulassung werden nämlich immer mehr Plätze vergeben als eigentlich vorhanden sind, da schon eingerechnet ist, dass ein bestimmter Prozentsatz der Bewerber*innen den Platz nicht annimmt. Diese so genannte "Überbuchung" dient dazu, weniger nachrücken zu müssen. Wie viele Plätze mehr vergeben werden, ist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich. Wenn für Ihren Studiengang also z.B. 5 Plätze mehr als vorhanden über die Leistungsliste vergeben wurden und dann 5 Bewerber*innen den Platz nicht annehmen, würden Sie nicht nachrücken, obwohl mehr als 2 Bewerber*innen die Plätze nicht angenommen haben.
Bevor Sie fragen
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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