Bearbeitet Bewerbungsfristen und DoSV Verfahren
Hallo, ich habe gleich mehrere Fragen und bedanke mich bereits jetzt für Ihre Unterstützung :)

1. eine Frage zu den Bewerbungsfristen: Ich habe nun unterschiedliche Zeiten auf den Informationsportalen gelesen. Zum einen heißt es vom 01.06. - 15.07.21 und nun habe ich gelesen vom 01.06. - 31.07.2021. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir hierzu eine Auskunft geben könnten. Ich möchte mich gern bewerben für einen Bachelor-Studiengang für dieses Wintersemester.

2. Wie gehe ich generell vor bei meiner Bewerbung? Über Stine ? Über DoSV? Über Hochschulstart?
3. Ist es richtig, dass ich mich über DoSV für 2 Studiengänge meiner Wahl bewerben kann?
4. Was raten Sie mir, bzw. in. welchen Fällen macht es Sinn über Stine sich anzumelden und in welchen Fällen über DoSV. Ich interessiere mich für Rechtswissenschaften, Psychologie und Lehramt.
5. Ich erhalte meine Abiturzeugnis erst in 1 Monat, d.h. nicht vor dem 26.06.2021. Kann ich mich auch erst dann mit meinem Abiturzeugnis bewerben, oder sollte ich bereits vorher meine Bewerbung eingereicht haben?

Viele Grüße
Zara
Re: Bewerbungsfristen und DoSV Verfahren
Hallo Zara,

vielen Dank für Ihre sehr gut strukturierten Fragen, das macht das Antworten leicht :)

1. Die Bewerbungsfrist für die Bewerbung für Studienanfänger*innen für das Wintersemester 2021/22 ist verlängert bis zum 31.07.2021. Dies gilt nur für Bewerbungen für das erste Fachsemester der Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge. Die Frist für Bewerbungen für höhere Fachsemester der Bachelorstudiengänge, für das Hauptstudium und für die Masterstudiengänge läuft unverändert vom 01.06. – 15.07.2021.

2. Sie müssen sich bei Bewerbungen auf DoSV-Studiengänge sowohl bei hochschulstart.de als auch in STiNE registrieren. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Infoseiten des DoSV.

3. Innerhalb des DoSV ist es möglich, bis zu drei Bewerbungen (auf DoSV-Studiengänge) an der Universität Hamburg abzugeben.

4. Bewerbungen auf Rechtswissenschaft und Psychologie werden an der Universität Hamburg über das DoSV koordiniert, Bewerbungen auf die Lehramtsstudiengänge hingegen nicht. Zusätzlich gilt: eine Bewerbung auf einen DoSV-Studiengang (z.B. Psychologie) und eine gleichzeitige Bewerbung auf einen lokal koordinierten Studiengang (z.B. Lehramt) ist nicht möglich. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich entscheiden müssen: Entweder bewerben Sie sich auf Rechtswissenschaft und Psychologie oder auf Lehramt. Um die Frage, welcher der beiden Wegen am meisten Sinn ergibt, zu beantworten, hilft Ihnen vielleicht ein Blick auf die Tabellen der Grenzwerte aus den vergangenen Verfahren (NC). Auf der verlinkten Seite sind die Tabellen in der rechten Sidebar unten zu finden.

5. Ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) müssen Sie bei einer Bewerbung auf einen grundständigen Studiengang (z.B. Bachelor) erst zur Immatrikulation einreichen. Trotzdem ist es natürlich wichtig, dass Sie den Schnitt korrekt angeben, damit Sie am Auswahlverfahren teilnehmen können.

Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Bewerbungsfristen und DoSV Verfahren
Hallo Hauke,

vielen Dank für die ausführliche Beantwortung der Fragen. Das ist total nett und hilft wirklich weiter!! Ich würde gern noch weitere Fragen stellen :)
Ich werde voraussichtlich einen Schnitt von 1,9 - 2,0 im Abitur erhalten. Deshalb denke ich das Psychologie für mich nicht möglich sein wird. Ich werden mich aus diesem Grund für das Grundschullehramt Englisch bewerben wollen. Dort habe ich gesehen wäre Englisch zulassungsfrei (meine Englischnotenpunkte in den letzten Jahren lagen bei 15 Punkten), allerdings hat Erziehungswissenschaften eine NC von 1,9.

1.Wenn ich das richtig verstanden habe, bräuchte man trotzdem einen NC für Lehramt mit 1,9. Ist das richtig?

2. Bedeutet das, dass meine Zulassung für diesen Studiengang vom NC Erziehungswissenschaften abhängt?

3. Und/ oder spielen weitere Fächer und deren NC auch eine Rolle (Bsp. Deutsch, Mathe). Kurz um, welcher NC wäre für Grundschullehramt Englisch für mich entscheidend?

Vielen Dank für Ihre Geduld mit mir.

Viele Grüße Zara
Re: Bewerbungsfristen und DoSV Verfahren
Hallo Zara,

sehr gerne :)

zu 1 und 2: Das Unterrichtsfach Englisch im Studiengang Lehramt an Grundschulen war im letzten Verfahren nicht zulassungsbeschränkt, im kommenden Wintersemester 2021/22 wird dies nicht mehr der Fall sein. Sie müssen also im Studiengang Lehramt an Grundschulen sowohl zu Erziehungswissenschaft als auch zu Ihrem Unterrichtsfach Englisch zugelassen werden.

3. Der NC ergibt sich erst nach dem Verfahren, er wird nicht vor dem Verfahren festgesetzt. Im letzten Verfahren war der NC für Erziehungswissenschaft im Studiengang Lehramt an Grundschulen 1,9. Und das ist der einzige - und folglich leider nicht besonders verlässliche - Erfahrungswert, den wir momentan haben. Zum zu erwartenden NC im Teilstudiengang Englisch kann ich Ihnen leider überhaupt nichts sagen.

Letztlich kann ich mir gut vorstellen, dass Sie sich mit Ihrem Abiturschnitt erfolgreich auf Ihre Wunschkombination bewerben - aber es könnte knapp werden.

Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
Campus-Center
Universität Hamburg
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