Hallo,
ich bewerbe mich momentan mit einem niederländischen Bachelor für den Masterstudiengang Psychologie.
Der Notenumrechner auf der website der Uni Hamburg ergibt jedoch leider eine deutlich schlechtere Durchschnittsnote als andere online Rechner der Bayerischen Formel.
Daher meine Frage, muss die Notenangabe tatsächlich anhand des Rechners auf der Uni website angegeben werden oder ist es eher ein Anhaltspunkt?
Wenn ich die "bessere" Variante nutze, könnte dies zur Ablehnung meiner Bewerbung führen?
Vielen Dank!
Hallo zoie,
haben Sie folgenden Abschnitt in den Bewerbungsinformationen für den Masterstudiengang Psychologie (https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf) bemerkt (Seite 2)?
"Haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben, müssen Sie zur Einschreibung –
nicht zur Bewerbung! – einen Anerkennungsvermerk oder eine Vorprüfungsdokumentation (VDP) von
„uni-assist“ vorlegen, der/die die in der Online-Bewerbung angegebene Hochschulzugangsberechtigungs-Note ausweist. Es ist sinnvoll, die VDP schon zur Bewerbung zu beantragen, damit Sie die entsprechende Note im Online-Bogen angeben können."
Damit Sie wirklich mit Ihrer tatsächlichen Note am Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2021/22 teilnehmen, ist es wichtig, dass Sie sich Ihre im Ausland erworbenen Bildungsabschlüsse von uni-assist anerkennen lassen, um dann die sich aus diesem Prozess ergebene Note in Ihrer Bewerbung anzugeben und nicht eine selbst ggf. falsch ausgerechnete Note. Wenn Sie die VPD noch diese Woche beantragen, sollten Sie sie vor Ende des Bewerbungszeitraums (15. Juli) erhalten. (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html)
Sofern Sie diese nicht rechtzeitig erhalten, schicken Sie Ihre Bewerbung mit einer selbst errechneten Note ab.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
haben Sie folgenden Abschnitt in den Bewerbungsinformationen für den Masterstudiengang Psychologie (https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf) bemerkt (Seite 2)?
"Haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben, müssen Sie zur Einschreibung –
nicht zur Bewerbung! – einen Anerkennungsvermerk oder eine Vorprüfungsdokumentation (VDP) von
„uni-assist“ vorlegen, der/die die in der Online-Bewerbung angegebene Hochschulzugangsberechtigungs-Note ausweist. Es ist sinnvoll, die VDP schon zur Bewerbung zu beantragen, damit Sie die entsprechende Note im Online-Bogen angeben können."
Damit Sie wirklich mit Ihrer tatsächlichen Note am Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2021/22 teilnehmen, ist es wichtig, dass Sie sich Ihre im Ausland erworbenen Bildungsabschlüsse von uni-assist anerkennen lassen, um dann die sich aus diesem Prozess ergebene Note in Ihrer Bewerbung anzugeben und nicht eine selbst ggf. falsch ausgerechnete Note. Wenn Sie die VPD noch diese Woche beantragen, sollten Sie sie vor Ende des Bewerbungszeitraums (15. Juli) erhalten. (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html)
Sofern Sie diese nicht rechtzeitig erhalten, schicken Sie Ihre Bewerbung mit einer selbst errechneten Note ab.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo,
ja die Bemerkung hatte ich gesehen, jedoch handelt es sich bei mir ja nicht um die Hochschulzugangsberechtigung, da ich die allgemeine Hochschulreife (Abitur) in Deutschland absolviert habe.
Aber wenn ich es anhand Ihrer Antwort richtig verstanden habe, dann muss ich auch mein Transcript of records von uni-assist anerkennen lassen?
Vielen Dank.
ja die Bemerkung hatte ich gesehen, jedoch handelt es sich bei mir ja nicht um die Hochschulzugangsberechtigung, da ich die allgemeine Hochschulreife (Abitur) in Deutschland absolviert habe.
Aber wenn ich es anhand Ihrer Antwort richtig verstanden habe, dann muss ich auch mein Transcript of records von uni-assist anerkennen lassen?
Vielen Dank.