Ich habe 3 Semester Informatik studiert und wollte das Studium an der Universität Hamburg. Ich musste aber feststellen, dass keine Plätze für höhere Fachsemester angeboten werden.
Was kann ich tun ?
Hallo toguzhan,
richtig, für den Studiengang Informatik stehen zum Wintersemester 2021/22 keine Studienplätze für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester zur Verfügung.
Sollten Sie in den drei Semestern die Sie bereits Informatik studiert haben keine Leistungen erbracht haben, können Sie sich erneut ins erste Fachsemester B. Sc. Informatik bewerben. Haben Sie keine Leistungen erbracht, müssen Sie innerhalb der Bewerbungsphase einen offiziellen Nachweis der
vorherigen Hochschule darüber einreichen (Transcript of Records oder gesonderte Bestätigung Ihres Prüfungsamtes). (Vgl. S. 13. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf)
Haben Sie bereits Leistungen erbracht, bleibt Ihnen ein Studiengangwechsel. Auf der nachfolgend verlinkten Webseite finden Sie ausführlichere Informationen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#10847085
Da im Fachbereich Informatik zum Wintersemester 2021/22 gar keine Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden, also nicht nur nicht für Informatik, sondern auch nicht für verwandte Studiengänge, bleibt Ihnen die Bewerbung ins erste Fachsemester in einen der verwandten Studiengänge. Eine Übersicht der Studiengänge finden Sie hier: https://www.inf.uni-hamburg.de/studies/bachelor.html
Ggf. können Sie sich bereits erbrachte Studienleistungen aus Ihrem Informatikstudium anerkennen lassen.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
richtig, für den Studiengang Informatik stehen zum Wintersemester 2021/22 keine Studienplätze für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester zur Verfügung.
Sollten Sie in den drei Semestern die Sie bereits Informatik studiert haben keine Leistungen erbracht haben, können Sie sich erneut ins erste Fachsemester B. Sc. Informatik bewerben. Haben Sie keine Leistungen erbracht, müssen Sie innerhalb der Bewerbungsphase einen offiziellen Nachweis der
vorherigen Hochschule darüber einreichen (Transcript of Records oder gesonderte Bestätigung Ihres Prüfungsamtes). (Vgl. S. 13. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf)
Haben Sie bereits Leistungen erbracht, bleibt Ihnen ein Studiengangwechsel. Auf der nachfolgend verlinkten Webseite finden Sie ausführlichere Informationen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#10847085
Da im Fachbereich Informatik zum Wintersemester 2021/22 gar keine Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden, also nicht nur nicht für Informatik, sondern auch nicht für verwandte Studiengänge, bleibt Ihnen die Bewerbung ins erste Fachsemester in einen der verwandten Studiengänge. Eine Übersicht der Studiengänge finden Sie hier: https://www.inf.uni-hamburg.de/studies/bachelor.html
Ggf. können Sie sich bereits erbrachte Studienleistungen aus Ihrem Informatikstudium anerkennen lassen.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Also könnte ich mich für das 1. Fachsemester des Studienganges Software System Entwicklung bewerben?
Kann ich danach auch Leistungen, die ich erbracht habe anrechnen lassen ?
Also könnte ich mich für das 1. Fachsemester des Studienganges Software System Entwicklung bewerben?
Kann ich danach auch Leistungen, die ich erbracht habe anrechnen lassen ?
Hallo toguzhan,
ja. Ihre Frage hinsichtlich der Anrechenbarkeit bereits erbrachter Studienleistungen richten Sie bitte direkt an das Studienbüro Informatik: http://www.inf.uni-hamburg.de/de/studies/orga/stb.html.
Die Anrechnung wird von den Fachbereichen selbst vorgenommen.
Bitte beachten Sie, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anrechenbarkeit Ihrer Leistungen bitten.
Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
ja. Ihre Frage hinsichtlich der Anrechenbarkeit bereits erbrachter Studienleistungen richten Sie bitte direkt an das Studienbüro Informatik: http://www.inf.uni-hamburg.de/de/studies/orga/stb.html.
Die Anrechnung wird von den Fachbereichen selbst vorgenommen.
Bitte beachten Sie, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anrechenbarkeit Ihrer Leistungen bitten.
Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg