Hallo,
ich bewerbe mich gerade für das Hauptstudium Jura an der Universität Hamburg. Meine Universität berechnet zwar offiziell keine Durchschnittsnote, hat mir aber auf Nachfrage eine entsprechende Bestätigung zugeschickt. Allerdings wurde diese nicht gerundet, sondern mit einer Nachkommastelle dargestellt. Soll ich bei der Online-Bewerbung nun normal auf- oder abrunden, weil man bei Ihnen nur ganze Punkte auswählen kann?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus!
Hallo jurastud01,
ich bin mir nicht ganz sicher, an welcher Stelle Sie sich in der Online-Bewerbung befinden, aber in STiNE müssen Sie die "Note der Hochschulzugangsberechtigung" als Dezimalnote incl. Komma (z. B. 2,3) angeben.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
ich bin mir nicht ganz sicher, an welcher Stelle Sie sich in der Online-Bewerbung befinden, aber in STiNE müssen Sie die "Note der Hochschulzugangsberechtigung" als Dezimalnote incl. Komma (z. B. 2,3) angeben.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Hallo Frau Hoffmann,
entschuldigen Sie, ich meinte die Durchschnittsnote der Zwischenprüfung, damit ich in das Hauptstudium an die Uni Hamburg wechseln kann. Diese kann man nur in ganzen Punkten angeben. Soll ich dann runden?
Viele Grüße
entschuldigen Sie, ich meinte die Durchschnittsnote der Zwischenprüfung, damit ich in das Hauptstudium an die Uni Hamburg wechseln kann. Diese kann man nur in ganzen Punkten angeben. Soll ich dann runden?
Viele Grüße
Liebe*r jurastud01,
die eigenständige Umrechnung der Grundstudiumsnote ist nicht erforderlich. Im Feld „Grundstudiumsnote“ in Ihrer Bewerbung in STiNE konnten Sie stattdessen „9,9“ eingeben. Ihre Grundstudiumsnote wird auf der Basis der von Ihnen einzureichenden Leistungsnachweise berechnet und für das Auswahlverfahren verwendet.
Vielleicht helfen Ihnen folgende Informationen: Bei einer Bewerbung für das Hauptstudium Rechtswissenschaft konnten bisher alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, deren Nachweise über ein erfolgreich abgeschlossenes Grundstudium bis zur in der Online-Bewerbung genannten Frist vorlagen. Weitere Informationen zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester finden Sie auf Seite 10 unserer Broschüre "Bewerbungsinfo Höheres Fachsemester – Hauptstudium – PJ. Wintersemester 2021/22".
Viele Grüße,
Oksana Maryskevych
die eigenständige Umrechnung der Grundstudiumsnote ist nicht erforderlich. Im Feld „Grundstudiumsnote“ in Ihrer Bewerbung in STiNE konnten Sie stattdessen „9,9“ eingeben. Ihre Grundstudiumsnote wird auf der Basis der von Ihnen einzureichenden Leistungsnachweise berechnet und für das Auswahlverfahren verwendet.
Vielleicht helfen Ihnen folgende Informationen: Bei einer Bewerbung für das Hauptstudium Rechtswissenschaft konnten bisher alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, deren Nachweise über ein erfolgreich abgeschlossenes Grundstudium bis zur in der Online-Bewerbung genannten Frist vorlagen. Weitere Informationen zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester finden Sie auf Seite 10 unserer Broschüre "Bewerbungsinfo Höheres Fachsemester – Hauptstudium – PJ. Wintersemester 2021/22".
Viele Grüße,
Oksana Maryskevych
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Das geht leider nur bei der Eingabe der Note der Hochschulzugangsberechtigung. Bei der Grundstudiumsnote kann man nur entweder ganze Punktzahlen angeben oder auf das Feld unbenotet drücken. Als Hinweis wird angeben, dass man den Wert dann selber errechnen soll, wenn das Zeugnis keine Gesamtpunktzahl als Durchschnittsnote ausweist. Das hat meine Uni schon erledigt, dabei kommt allerdings eine Nachkommastelle heraus. Soll ich dann unbenotet angeben?
Liebe*r jurastud01,
Sie können die von Ihrer Uni errechnete Note kaufmännisch auf ganze Notenpunkte runden (x,1 bis x,4 = abrunden; x,5 bis x,9 = aufrunden).
Freundliche Grüße,
Oksana Maryskevych
Sie können die von Ihrer Uni errechnete Note kaufmännisch auf ganze Notenpunkte runden (x,1 bis x,4 = abrunden; x,5 bis x,9 = aufrunden).
Freundliche Grüße,
Oksana Maryskevych
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Muss man den Nachweis der Durchschnittsnote zusätzlich mit dem Nachweis des Grundstudiums hochladen?
Muss man den Nachweis der Durchschnittsnote zusätzlich mit dem Nachweis des Grundstudiums hochladen?
Liebe*r jurastud01,
anhand Ihrer E-Mail-Adresse, mit der Sie sich hier im Forum registriert haben, konnte ich Ihre eingereichte Bewerbung in unserem System finden. Die von Ihnen im Abschnitt "Upload – Nachweis Grundstudium" hochgeladenen Dateien sind abrufbar. Somit sind sowohl der Nachweis einer bestandenen Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft als auch der Nachweis der Grundstudiumsnote fristgerecht eingegangen.
Freundliche Grüße,
Oksana Maryskevych
anhand Ihrer E-Mail-Adresse, mit der Sie sich hier im Forum registriert haben, konnte ich Ihre eingereichte Bewerbung in unserem System finden. Die von Ihnen im Abschnitt "Upload – Nachweis Grundstudium" hochgeladenen Dateien sind abrufbar. Somit sind sowohl der Nachweis einer bestandenen Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft als auch der Nachweis der Grundstudiumsnote fristgerecht eingegangen.
Freundliche Grüße,
Oksana Maryskevych
Beratung und Administration
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