Hallo,
ich möchte mich gerne zum WS2021 für Psychologie bewerben und zwar mit der Note meines Master-Abschlusses. Wenn ich das richtig sehe, wäre das so möglich, da ich im Anschluss an meinen Bachelor einen darauf aufbauenden Master gemacht habe (2016). Ist das korrekt?
Viele Grüße, Nadine
Hallo Nadine,
ja, Sie können sich mit Ihrem Masterabschluss als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung bewerben - solange dieser an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule erworben wurde.
(Vgl. "Abgeschlossenes Erststudium": https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317116)
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
ja, Sie können sich mit Ihrem Masterabschluss als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung bewerben - solange dieser an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule erworben wurde.
(Vgl. "Abgeschlossenes Erststudium": https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317116)
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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