Hi ihr Lieben,
ich möchte im höheren Fachsemester an der Uni Hamburg Rechtswissenschaft studieren. Ich befinde mich gerade im 19. Semester. Ich habe im Internet gelesen, dass eine Bewerbung in das höhere Fachsemester nur ab dem 2. Semester bis zum vor letzten Semester der Regelstudienzeit möglich ist. Allerdings handelt es sich bei mir um ein Härtefall (psychologisches Gutachten etc.) und ich würde gerne wissen, wie ich bei meiner Bewerbung vorgehen soll. Bisher habe ich mich nur über Stine für ein Studienplatz an der Uni Hamburg beworben und nur mein Zwischenprüfungszeugnis hochgeladen, WELCHE zusätzlichen Unterlagen muss ich hochladen, also sodass ich darlegen kann, dass es sich bei mir um einen Härtefall handelt und WO soll ich diese Unterlagen hochladen.
Mit freundlichen Grüßen
Emre Köse
Lieber Emre Köse,
Die Vorgehensweise in solchen Fällen wäre wie folgt:
Liebe Grüße
Thomas Walter
Grundsätzlich ist eine Zulassung nur bis zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich. Hiervon kann in Fällen außergewöhnlicher Härte abgewichen werden
(S.14 "Bewerbungsinformationen Höheres Fachsemester – Hauptstudium – PJ")
Die Vorgehensweise in solchen Fällen wäre wie folgt:
- Sie bewerben sich regulär für den gewünschten Studiengang in unserem Online-Bewerbungsportal STiNE. Als Fachsemester geben Sie das vorletzte Semester der Regelstudienzeit im Bewerbungsformular an. Aus technischen Gründen ist dies das höchste Fachsemester, das in einer Bewerbung angegeben werden kann. Es gelten für Sie die allgemeinen Regelungen für eine Bewerbung ins Hauptstudium.
- Zusätzlich lassen Sie uns innerhalb der Bewerbungsfrist einen formlosen Härtefallantrag über das Kontaktformular des Campus-Centers zukommen. Ein solcher Härtefallantrag besteht aus einer Begründung und geeigneten Unterlagen in digitaler Form, um die angegebenen Gründe nachzuweisen. Für die von Ihnen angesprochenen Gründe wäre ein "psychologisches Gutachten", wie Sie es auch erwähnt haben, ein geeigneter Nachweis.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Hi nochmal, welchen Inhalt muss so ein psychologisches Gutachten haben, reicht ein allgemein gehaltener Attest, die Uni muss ja nicht alles im Detail wissen. Ich habe ein Attest über das Kontaktformular hochgeladen, woher weiss ich zudem, ob dieser angekommen ist, die Bewerbungsfrist ist ja bald verstrichen.
Viele Grüße
Viele Grüße
Lieber Herr Köse,
Ein Attest reicht auch aus, sofern es hinreichend dokumentiert, dass sich durch Ihre Krankheit Ihr Studium verlängert hat.
Wenn Sie uns Nachrichten über das Kontaktformular schicken, bekommen Sie üblicherweise eine automatisierte Eingangsbestätigung - an dieser sollten Sie erkennen können, dass Ihre Nachricht angekommen ist. Sollten Sie diese nicht erhalten haben oder nicht mehr wissen, ob Sie sie erhalten haben, können Sie die Nachricht auch gerne noch einmal senden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ein Attest reicht auch aus, sofern es hinreichend dokumentiert, dass sich durch Ihre Krankheit Ihr Studium verlängert hat.
Wenn Sie uns Nachrichten über das Kontaktformular schicken, bekommen Sie üblicherweise eine automatisierte Eingangsbestätigung - an dieser sollten Sie erkennen können, dass Ihre Nachricht angekommen ist. Sollten Sie diese nicht erhalten haben oder nicht mehr wissen, ob Sie sie erhalten haben, können Sie die Nachricht auch gerne noch einmal senden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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