Moin,
ich sitze gerade an meiner Bewerbung für die Universität Hamburg. Ich habe mich für den Bachelor-Studiengang "Lehramt Sonderpädagogik Grundschule", mit dem Unterrichtsfach "Sachunterricht" entschieden, da dieses Unterrichtsfach zulassungsfrei ist.
Nun zu meiner Frage:
Im ersten Block der Online-Bewerbung muss man seine Fächerwahl angeben.
Als erstes gibt man das Fach an. Ist mit dem Fach allgemein der Studiengang gemeint? Da es hier als einzige Auswahlmöglichkeit "Erziehungswissenschaft/Lehramt (zulassungsbeschränkt)" gibt, und man den Abschluss separat auswählen muss.
Mich wundert nun, dass das Fach (bzw. Studiengang?) zulassungsbeschränkt ist, da in der Beschreibung des Studiengangs steht, dass die Teilstudiengänge "Erziehungswissenschaften" und "Sonderpädagogik" zulassungsfrei sind und man nur die Zulassungsbeschränkungen der einzelnen Unterrichtsfächer beachten muss. Da ich als Unterrichtsfach Sachunterricht wählen möchte, und dieses Fach keine Zulassungsbeschränkung hat, fällt diese doch ganz weg, oder?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Vielen Dank für Ihre Mühe
Liebe Grüße
Malin
Liebe Malin,
1) Eine kurze terminologische Klärung:
Der Studiengang, für den Sie sich bewerben wollen, heißt "Lehramt für Sonderpädagogik – Profilbildung Grundschule". Dieser Studiengang besteht wie alle Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg aus mehreren Teilstudiengängen. Der erst Teilstudiengang eines Lehramtsstudiengangs ist immer die Erziehungswissenschaft.
Der Bachelorstudiengang "Lehramt für Sonderpädagogik – Profilbildung Grundschule" bestehe aus drei Teilstudiengängen: Erziehungswissenschaft, Sonderpädagogik und dem Unterrichtsfach (siehe https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... l#12287286).
2) Ich weiß leider nicht genau, auf welchen Abschnitt des Bewerbungsformulars Sie sich beziehen (siehe Screenshot). Meine Sie die Auswahl des Bewerbungsformulars ("Im Studienangebot suchen") oder einen Abschnitt im bereits ausgewählten Bewerbungsformular (z.B. "Fächerwahl")?
Ich werde dennoch versuchen, Ihre Frage zu beantworten:
Eine Zulassung zum Lehramtsstudium erhalten nur diejenigen Bewerber*innen, die eine Zulassung für alle Teilstudiengänge erhalten.
Für den Bachelorstudiengang "Lehramt für Sonderpädagogik – Profilbildung Grundschule" ist der Teilstudiengang "Erziehungswissenschaft" zulassungsbeschränkt.
Da dieser Teilstudiengang verpflichtender Bestandteil des Studiengangs ist, limitiert also die Anzahl der in diesem Teilstudiengang zur Verfügung stehenden Studienplätze die Anzahl der Bewerber*innen, die für den Bachelorstudiengang "Lehramt für Sonderpädagogik – Profilbildung Grundschule" eine Zulassung erhalten können.
Sie finden die Informationen zu den in einem Teilstudiengang zu Verfügung stehenden Studienplätzen bzw. die Information, ob ein Teilstudiengang zulassungsfrei ist, in der Satzung über die Zulassungshöchstzahlen.
Die Informationen zum Teilstudiengang "Erziehungswissenschaft" im Bachelorstudiengang "Lehramt für Sonderpädagogik – Profilbildung Grundschule" wäre beispielsweise auf Seite 6 der Satzung über die Zulassungshöchstzahlen zu finden (siehe Screenshot)
Bitte lassen Sie es mich wissen, wenn dies nicht die von Ihnen gesuchte Information war bzw. wenn Sie noch weiter Fragen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) Eine kurze terminologische Klärung:
Der Studiengang, für den Sie sich bewerben wollen, heißt "Lehramt für Sonderpädagogik – Profilbildung Grundschule". Dieser Studiengang besteht wie alle Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg aus mehreren Teilstudiengängen. Der erst Teilstudiengang eines Lehramtsstudiengangs ist immer die Erziehungswissenschaft.
Der Bachelorstudiengang "Lehramt für Sonderpädagogik – Profilbildung Grundschule" bestehe aus drei Teilstudiengängen: Erziehungswissenschaft, Sonderpädagogik und dem Unterrichtsfach (siehe https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... l#12287286).
2) Ich weiß leider nicht genau, auf welchen Abschnitt des Bewerbungsformulars Sie sich beziehen (siehe Screenshot). Meine Sie die Auswahl des Bewerbungsformulars ("Im Studienangebot suchen") oder einen Abschnitt im bereits ausgewählten Bewerbungsformular (z.B. "Fächerwahl")?
Ich werde dennoch versuchen, Ihre Frage zu beantworten:
Eine Zulassung zum Lehramtsstudium erhalten nur diejenigen Bewerber*innen, die eine Zulassung für alle Teilstudiengänge erhalten.
Für den Bachelorstudiengang "Lehramt für Sonderpädagogik – Profilbildung Grundschule" ist der Teilstudiengang "Erziehungswissenschaft" zulassungsbeschränkt.
Da dieser Teilstudiengang verpflichtender Bestandteil des Studiengangs ist, limitiert also die Anzahl der in diesem Teilstudiengang zur Verfügung stehenden Studienplätze die Anzahl der Bewerber*innen, die für den Bachelorstudiengang "Lehramt für Sonderpädagogik – Profilbildung Grundschule" eine Zulassung erhalten können.
Sie finden die Informationen zu den in einem Teilstudiengang zu Verfügung stehenden Studienplätzen bzw. die Information, ob ein Teilstudiengang zulassungsfrei ist, in der Satzung über die Zulassungshöchstzahlen.
Die Informationen zum Teilstudiengang "Erziehungswissenschaft" im Bachelorstudiengang "Lehramt für Sonderpädagogik – Profilbildung Grundschule" wäre beispielsweise auf Seite 6 der Satzung über die Zulassungshöchstzahlen zu finden (siehe Screenshot)
Bitte lassen Sie es mich wissen, wenn dies nicht die von Ihnen gesuchte Information war bzw. wenn Sie noch weiter Fragen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter
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Vielen, vielen Dank für die ausführliche Antwort, alle meine Fragen sind geklärt!
Liebe Grüße
Malin
Liebe Grüße
Malin