Hallo,
zum Wintersemester 2021 würde ich mich gerne für ein Zweitstudium (Spanisch B.A.) bewerben. Derzeit beende ich gerade mein Erststudium (Philosophie B.A.) und werde mich zum 30.09.2021 exmatrikulieren. Ich werde es allerdings nicht schaffen, bis zum 01.09.2021 (laut Stine die Annahmefrist für Studienbewerber) fertig zu werden. Der Website des Campus-Center entnehme ich dazu Folgendes:
"Kein Antrag auf ein Doppelstudium ist erforderlich, wenn sich Ihr aktuelles Studium in der Abschlussphase befindet und gleichzeitig ein anschließendes Studium aufgenommen werden soll. In dem Fall muss bei der Immatrikulation lediglich eine formlose Erklärung darüber eingereicht werden, dass sich das aktuelle Studium in der Abschlussphase befindet. Ein formaler Nachweis ist nicht erforderlich."
Ich wollte noch einmal genau nachfragen, wie das Bewerbungsverfahren in meinem Fall aussieht. Ich gehe davon aus, dass ich mir einen neuen Bewerberaccount mache und mich mit meinem Abiturzeugnis bewerbe. Bei der Immatrikulation reiche ich dann noch eine formlose Erklärung darüber ein, dass sich mein Erststudium in der Abschlussphase befindet. Muss ich sonst noch etwas beachten?
Mit freundlichen Grüßen
Alina
Liebe Alina,
1) "Ich gehe davon aus, dass ich mir einen neuen Bewerberaccount mache"
Nein, Sie legen keinen neuen STiNE-Account an, sondern verwenden bitte Ihren vorhandenen STiNE-Account für die Bewerbung.
2) "... und mich mit meinem Abiturzeugnis bewerbe."
Sie bewerben sich ganz regulär mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Wenn dies in Ihrem Fall das Abitur ist, dann bewerben Sie sich mit dem Abitur.
3) "Bei der Immatrikulation reiche ich dann noch eine formlose Erklärung darüber ein, dass sich mein Erststudium in der Abschlussphase befindet."
Diese Information auf unsere Webseite ist noch nicht aktualisiert worden. Die Einreichung einer formlosen Erklärung ist nicht mehr erforderlich. Diese wurde durch eine einfache Frage im digitalen Immatrikulationsantrag ersetzt. Sie müssen dann im entsprechenden Eingabefeld also nur bejahen, dass Sie eine kurzzeitige Überschneidung zweier Studiengänge für die Dauer von einem Semester anmelden wollen. Weitere Schritte sind nicht erforderlich.
4) "Muss ich sonst noch etwas beachten?"
Sie schreiben, dass Sie sich "zum 30.09.2021 exmatrikulieren" wollen. Ich gehe davon aus, dass sich diese Absicht mit den folgenden Fragen zur kurzzeitigen Überschneidung erledigt hat. Es ist nicht erforderlich, sich zu exmatrikulieren. Sie melden einfach die kurzzeitige Überschneidung im digitalen Immatrikulationsantrag an und bleiben so lange in beiden Studiengängen immatrikuliert, bis Sie den ersten Studiengang im Verlauf des Wintersemesters 2021/22 abgeschlossen haben. Nach dem Abschluss des ersten Studiengangs werden Sie aus diesem Studiengang exmatrikuliert und wären nur noch im zweiten Studiengang immatrikuliert.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) "Ich gehe davon aus, dass ich mir einen neuen Bewerberaccount mache"
Nein, Sie legen keinen neuen STiNE-Account an, sondern verwenden bitte Ihren vorhandenen STiNE-Account für die Bewerbung.
2) "... und mich mit meinem Abiturzeugnis bewerbe."
Sie bewerben sich ganz regulär mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Wenn dies in Ihrem Fall das Abitur ist, dann bewerben Sie sich mit dem Abitur.
3) "Bei der Immatrikulation reiche ich dann noch eine formlose Erklärung darüber ein, dass sich mein Erststudium in der Abschlussphase befindet."
Diese Information auf unsere Webseite ist noch nicht aktualisiert worden. Die Einreichung einer formlosen Erklärung ist nicht mehr erforderlich. Diese wurde durch eine einfache Frage im digitalen Immatrikulationsantrag ersetzt. Sie müssen dann im entsprechenden Eingabefeld also nur bejahen, dass Sie eine kurzzeitige Überschneidung zweier Studiengänge für die Dauer von einem Semester anmelden wollen. Weitere Schritte sind nicht erforderlich.
4) "Muss ich sonst noch etwas beachten?"
Sie schreiben, dass Sie sich "zum 30.09.2021 exmatrikulieren" wollen. Ich gehe davon aus, dass sich diese Absicht mit den folgenden Fragen zur kurzzeitigen Überschneidung erledigt hat. Es ist nicht erforderlich, sich zu exmatrikulieren. Sie melden einfach die kurzzeitige Überschneidung im digitalen Immatrikulationsantrag an und bleiben so lange in beiden Studiengängen immatrikuliert, bis Sie den ersten Studiengang im Verlauf des Wintersemesters 2021/22 abgeschlossen haben. Nach dem Abschluss des ersten Studiengangs werden Sie aus diesem Studiengang exmatrikuliert und wären nur noch im zweiten Studiengang immatrikuliert.
Liebe Grüße
Thomas Walter