Bearbeitet Uni-assist Master Psychologie
Hallo!

Bei den Voraussetzungen (wenn man im Ausland studiert hat) steht, dass man das VPD von Uni-assist erst zur Einschreibung und nicht schon zur Bewerbung braucht. Am besten soll man es aber jetzt schon beantragen. Dieses kostet 75€, wenn es der erste Antrag über Uni-assist ist. Man bezahlt den Beitrag dann schon ohne sicher zu sein, dass man zugelassen wird, richtig? Wäre es zu spät, das VPD zu beantragen, sobald man einen Zulassungsbescheid erhalten hat?

Liebe Grüße und vielen Dank!
Re: Uni-assist Master Psychologie
Liebe*r T_Pf,

"Bei den Voraussetzungen (wenn man im Ausland studiert hat) steht, dass man das VPD von Uni-assist erst zur Einschreibung und nicht schon zur Bewerbung braucht."

Da ist nicht ganz korrekt. Ich würde Sie bitten, sich die Bewerbungsinformationen des Studiengangs M.Sc. Psychologie erneut durchzulesen.

Es ist zwischen den Regelungen für die Hochschulzugangsberechtigung und den Regelungen für den ersten Studienabschluss, der Sie für den Master qualifiziert, zu unterscheiden.

a) Erster Studienabschluss
Falls Sie bereits über eine VPD verfügen würden, die sich auf Ihren ersten Studienabschluss bezieht, könnten Sie diese zusätzlich zum Abschlusszeugnis und zum ToR für die Vergleichbarkeitsprüfung am Institut für Psychologie der Universität Hamburg einreichen (siehe "Zwei Ausnahmen" S.2 - https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf). Die VPD in diesem Kontext ist allerdings nicht verpflichten.

b) Hochschulzugangsberechtigung
Falls Sie nicht über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, müssen Sie aller Wahrscheinlichkeit nach in der Tat eine VPD bei uni-assist beantragen. Alle Ausnahmen werden auf unserer Webseite zum Thema Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse erläutert. Ich gehe im Weiter davon aus, dass Sie eine VPD benötigen, um Ihre Hochschulzugangsberechtigung nachzuweisen.

Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, in Ihrem Fall also eine VPD, ist zur Immatrikulation einzureichen. Die Ergebnisse der Bewerbungsverfahren des Wintersemesters 2021/22 für die Masterstudiengänge werden am 18.08.2021 veröffentlicht. Die VPD müsste innerhalb der Immatrikulationsfrist von 7 Tagen von Ihnen im digitalen Immatrikulationsantrag hochgeladen werden.

Uni-assist ist eine von der Universität Hamburg unabhängige Institution. Der Antragsprozess bei uni-assist mit den entsprechenden Kosten ist also nicht abhängige von den Prozessen an der Universität Hamburg. Sie müssen also die geforderte Gebühr bei uni-assist zahlen, unabhängig davon, ob Sie sich überhaupt an der Universität Hamburg bewerben oder ob Sie zugelassen werden.

Da Sie die Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (i.e. die ins deutsche Notensystem umgerechnete Note in der VPD) in der Online-Bewerbung (also bis 15.07.2021 - Bewerbungsschluss für die Masterstudiengänge) angeben müssen, wäre eine frühzeitige Beantragung der VPD sinnvoll gewesen.
Falls Ihnen die ins deutsche Notensystem umgerechnete Note Ihres ausländischen Bildungsabschlusses nicht rechtzeitig vorliegt, müssen Sie die Umrechnung notgedrungen selber vornehme (z. B. mit dem inoffiziellen Notenumrechner auf unserer Webseite).

Sollte die offizielle Note von uni-assit, die Sie dann zur Immatrikulation durch die VPD nachweisen, schlechter als die von Ihnen in der Online-Bewerbung eingetragene Note sein, dann prüfen wir, ob Sie auch mit dieser schlechteren Note noch eine Zulassung erhalten hätten. Sollten dies nicht der Fall sein, erfolgt leider eine Rücknahme der Zulassung und Sie können nicht an der Universität Hamburg studieren.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten