Bearbeitet BWL Studium nach abgebrochenem WiWi Studium
Guten Morgen,

Ich habe mich zum kommenden Wintersemester an Ihrer Hochschule um einen BWL Studienplatz beworben. Allerdings habe ich bereits zwei Semester Wirtschaftswissenschaften an einer anderen Hochschule studiert.
Ich habe mein Studium im WS 2020 angefangen und bis zum SS 2021 fortgeführt. An einigen Unis wurden jedoch die letzten Semester wegen Corona für Erstsemester als „Freisemester“ eingestuft und zählen demnach nicht in die Regelstudienzeit. Wie wurde das in Ihrer HS geregelt, wie würde sich das dann auf die bereits erbrachten Prüfungen beziehungsweise Fehlversuche aus dem WS 2020/21 auswirken und inwieweit würde sich dieses nicht abgeschlossene Studium, bei dem in jedem Modul mein Prüfungsanspruch noch vorhanden ist, generell auf mein neues Studienfach auswirken? Beispielsweise in Bezug auf die Dauer des Studiums, also ob ich mein Studium in der Regelstudienzeit, sprich nach sechs Semestern abschließen müsste, um Selbiges zu bestehen. Beziehungsweise ob der Beginn eines BWL Studiums zum ersten FS an Ihrer Hochschule nach einem abgebrochenen WiWi Studium grundsätzlich überhaupt möglich wäre.

Vielen Dank im Voraus und einen schönen Tag für Sie.

Liebe Grüße
Theresa P.
Re: BWL Studium nach abgebrochenem WiWi Studium
Lieber Theresa P.,

ich gehe davon aus, dass Sie sich für den Studiengang B.Sc. Betriebswirtschaftslehre) der Universität Hamburg bewerben wollen.

1) Es gibt im Bundesland Hamburg kein "Freisemester", "Nullsemester" oder Ähnliches.

Die "individuelle Regelstudienzeit" wurde jedoch für um jeweils ein Semester verlängert.

Wenn Sie in diesen drei Semestern nicht an einer Hochschule im Bundesland Hamburg studiert haben, gelten für Sie bezüglich der genannten Semester nicht die Regelungen des Bundeslands Hamburg, sondern desjenigen Bundeslands bzw. derjenigen Hochschule an der Sie in diesen Semestern immatrikuliert waren. Es sollte aber eine analoge Regelung in Ihrem Bundesland bzw. an Ihrer Hochschule geben.

Falls die Anzahl Ihrer Fachsemester in irgendeinem Kontext relevant werden sollte, müssen Sie also einen Nachweis über eine analoge Regelung Ihrer bisherigen Hochschule einreichen. Ich sehe momentan aber noch nicht, in welchem Kontext dies relevant werden könnte. Sollte es sich um prüfungsrechtliche Fragen handeln, so wäre dafür an der Universität Hamburg der Fachbereich bzw. die Fakultät zuständig, die den jeweiligen Studiengang anbietet. Sie müssten sich zu den entsprechenden Regelungen dann direkt beim zuständigen Fachbereich bzw. bei der zuständigen Fakultät erkundigen.

Da Sie aber aller Wahrscheinlichkeit im Rahmen der Anerkennung vorhandener Leistungen (siehe 4) ohnehin in das zu den Leistungen passende Fachsemester eingestuft werden, sollte die Fachsemesterzahl an der Universität Hamburg dann eigentliche korrekt sein.

2) "Beispielsweise in Bezug auf die Dauer des Studiums, also ob ich mein Studium in der Regelstudienzeit, sprich nach sechs Semestern abschließen müsste."

Grundsätzlich ist die Regelstudienzeit eine Verpflichtung der Hochschule den Abschluss in dieser Zeit durch das entsprechende Lehr- und Prüfungsangebot zu ermögliche. Sie ist keine Verpflichtung für Studierende das Studium in dieser Zeit abzuschließen.

An der Universität Hamburg gibt es keine generelle "Maximalstudienzeit". Nur in wenigen Studiengängen [Rechtswissenschaft (Staatsexamen), Betriebswirtschaftslehre (B. Sc.), Business Administration (M. Sc.) und Lehramt an Beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften (B.Sc. und M.Sc.)] gibt es Modulfristen, aus denen sich mittelbar eine maximale Studiendauer ergibt.

Bitte lesen Sie sich die Regelungen für die einzelnen Module in den Fachspezifischen Bestimmung des Studiengang B.Sc. Betriebswirtschaftslehre durch: https://www.bwl.uni-hamburg.de/de/studi ... l#13787276.

3) Für den Studiengang B.Sc. Betriebswirtschaftslehre kann man sich ausschließlichen ins erste Fachsemester bewerben, da für eine Bewerbung ins höhere Fachsemester von der zuständigen Fakultät für Betriebswirtschaft keine Studienplätze angeboten werden.

Eine Bewerbung ins erste Fachsemester dürfte für Sie möglich sein, da Sie, wie ich annehmen, noch nie in einen Studiengang mit der exakten Bezeichnung "B.Sc. Betriebswirtschaftslehre" an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren (siehe "Erneute Bewerbung ins 1. Fachsemester" - https://www.uni-hamburg.de/info-bachelor#page=13).
Ein Studiengang mit der Bezeichnung "Wirtschaftswissenschaften" wäre nur ein ähnlicher bzw. verwandter Studiengang, da dieser nicht dieselben Bezeichnung trägt.

4) Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich das Modulhandbuch des Studiengangs anschauen: https://www.bwl.uni-hamburg.de/studium/ ... ichung.pdf.

Die Anerkennung von Leistungen ist mögliche, unabhängig davon, ob es sich um eine Bewerbung ins erste oder ins höhere Fachsemester handelt. Bei der Bewerbung ins erste Fachsemester wird in der Regel im Rahmen der Anerkennung von vorhandenen Leistungen nach der Immatrikulation auch eine Hochstufung in das zu den Leistungen passende Fachsemester vorgenommen.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Der Ansprechpartner wäre in Ihrem Fall das zuständige Studienbüro BWL.

Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Universität Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Bitte lassen Sie es mich wissen, wenn Sie zu diesen Informationen noch Rückfragen haben sollten.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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