Ich lese gerade zum ersten Mal bei der Bewerbung, dass Voraussetzung zur Bewerbung für das Lehramt an beruflichen Schulen (Handelslehramt) eine abgeschlossene Berufsausbildung in der beruflichen Fachrichtung oder ein mindestens zwölfmonatiges Betriebspraktikum benötigt.
Leider erfülle ich keiner dieser Punkte und frage mich nun, ob es möglich ist, während des Masters noch Praktikumserfahrungen zu sammeln. Wäre es denn theoretisch möglich, dass man bereits abgeschlossene Praktika aufsummiert zu den 12 Monaten?
Lassen Sie mich gerne wissen, falls es eine Möglichkeit geben sollte, dass ich mich doch für diesem Master bewerben könnte.
Vielen Dank,
Teresa Peetz
Liebe Teresa Peetz,
In den einschlägigen Regelungen wird als Voraussetzung explizit die Teilnahme an einem mindestens zwölfmonatigen einschlägigen betrieblichen Praktikum genannt. Insofern wäre es nicht möglich, diese Bedingung durch mehrere kürzere Praktika zu erfüllen.
Falls Sie sich genauer zum Thema "Anerkennung der Praxis" informieren wollen, müssten Sie bitte das zuständige Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) direkt kontaktieren: https://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisanerkennung.html.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Leider muss der Nachweis also bereits zur Immatrikulation erbracht werden. Es ist daher nicht möglich, ein Praktikum bzw. eine Ausbildung erst während des Studiums zu absolvieren, da der Nachweis vor Beginn des Studiums vorliegen muss.Voraussetzung zur Bewerbung ist im Lehramt an Beruflichen Schulen zudem eine abgeschlossene Berufsausbildung in der beruflichen Fachrichtung oder ein mindestens zwölfmonatiges Betriebspraktikum. Sind Sie noch nicht an der Universität Hamburg im Rahmen Ihres Bachelorstudiums immatrikuliert, ist dieser Nachweis zur Einschreibung zu erbringen.
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930600)
In den einschlägigen Regelungen wird als Voraussetzung explizit die Teilnahme an einem mindestens zwölfmonatigen einschlägigen betrieblichen Praktikum genannt. Insofern wäre es nicht möglich, diese Bedingung durch mehrere kürzere Praktika zu erfüllen.
Falls Sie sich genauer zum Thema "Anerkennung der Praxis" informieren wollen, müssten Sie bitte das zuständige Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) direkt kontaktieren: https://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisanerkennung.html.
Liebe Grüße
Thomas Walter