Sehr geehrte Damen und Herren,
sagen wir, ich habe meine Prioritäten wie folgt gesetzt:
1. Pharmazie
2. Zahnmedizin
3. Biologie
Für die ersten beiden habe ich eine Absage erhalten, während ich für Biologie eine Zusage bekommen habe. Allerdings möchte ich entweder Pharmazie oder Zahnmedizin studieren. Meine Frage ist: soll ich jetzt Biologie annehmen oder kann ich nächstes Jahr warten und meine Chancen in Pharmazie und Zahnmedizin an der Uni Hamburg sehen?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Dana27
Liebe Dana27,
"Meine Frage ist: soll ich jetzt Biologie annehmen oder kann ich nächstes Jahr warten und meine Chancen in Pharmazie und Zahnmedizin an der Uni Hamburg sehen?"
Diese Entscheidung müssen Sie selbst treffen.
Wenn Sie für die Studiengänge Pharmazie und Zahnmedizin für das Wintersemester 2021/22 keine Zulassung erhalten, dann könnten Sie natürlich zwischenzeitlich Biologie studieren, sofern Sie für diesen Studiengang zugelassen werden, und sich erneut für das Wintersemester 2022/23 für Pharmazie und Zahnmedizin bewerben. Bei einer Zulassung zum Wintersemester 2022/23 würden sie den Studiengang dann einfach wechseln.
Es ist aber auch möglich, dass Sie sich trotz einer Zulassung für Biologie nicht immatrikulieren und das Jahr über etwas anderes tun.
Eine Immatrikulation für Biologie im Wintersemester 2021/22 hat also keine Auswirkungen auf die Bewerbungsmöglichkeit bzw. die Zulassungschancen für Pharmazie und Zahnmedizin für das Wintersemester 2022/23.
Liebe Grüße
Thomas Walter
"Meine Frage ist: soll ich jetzt Biologie annehmen oder kann ich nächstes Jahr warten und meine Chancen in Pharmazie und Zahnmedizin an der Uni Hamburg sehen?"
Diese Entscheidung müssen Sie selbst treffen.
Wenn Sie für die Studiengänge Pharmazie und Zahnmedizin für das Wintersemester 2021/22 keine Zulassung erhalten, dann könnten Sie natürlich zwischenzeitlich Biologie studieren, sofern Sie für diesen Studiengang zugelassen werden, und sich erneut für das Wintersemester 2022/23 für Pharmazie und Zahnmedizin bewerben. Bei einer Zulassung zum Wintersemester 2022/23 würden sie den Studiengang dann einfach wechseln.
Es ist aber auch möglich, dass Sie sich trotz einer Zulassung für Biologie nicht immatrikulieren und das Jahr über etwas anderes tun.
Eine Immatrikulation für Biologie im Wintersemester 2021/22 hat also keine Auswirkungen auf die Bewerbungsmöglichkeit bzw. die Zulassungschancen für Pharmazie und Zahnmedizin für das Wintersemester 2022/23.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ich mich also für Biologie einschreibe und mich entschließe, zum Wintersemester 2022/23 Pharmazie zu studieren, ändern sich dann die Bewerbungskriterien für mich oder bewerbe ich mich genauso wie die neuen Schüler, die die Schule beendet haben (mit unterschiedlichen Fristen aber)?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Dana27
wenn ich mich also für Biologie einschreibe und mich entschließe, zum Wintersemester 2022/23 Pharmazie zu studieren, ändern sich dann die Bewerbungskriterien für mich oder bewerbe ich mich genauso wie die neuen Schüler, die die Schule beendet haben (mit unterschiedlichen Fristen aber)?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Dana27
Liebe Dana27,
"Wenn ich mich also für Biologie einschreibe und mich entschließe, zum Wintersemester 2022/23 Pharmazie zu studieren, ändern sich dann die Bewerbungskriterien für mich oder bewerbe ich mich genauso wie die neuen Schüler, die die Schule beendet haben (mit unterschiedlichen Fristen aber)? "
1) Der Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das Abitur) erworben haben, und das Semester, zu dem Sie sich bewerben, sind, wie Sie bereits wissen, relevant für die Frage, in welche Bewerber*innen-Gruppe Sie gehören und welche Fristen für Sie gelten.
Bitte lesen Sie sich die entsprechenden Informationen bezüglich Alt- und Neu-Abiturient*innen auf der folgenden Webseite durch: https://hochschulstart.de/informieren-p ... icht#c3231.
Sie finden übrigens alle Informationen zum Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie auf der Webseite der für dieses Verfahren zuständigen Stiftung für Hochschulzulassung (siehe beispielsweise https://hochschulstart.de/unterstuetzung/downloads).
2) Falls Ihre Frage auf die Unterscheidung von Erst- und Zweitstudiumsbewerber*innen abzielen sollte, so ist diese in Ihrem Fall nicht relevant. Zweitstudiumsbewerber*innen sind nur solche Bewerber*innen, die bereits einen anderen Studiengang erfolgreich abgeschlossen haben. Auch diese Regelungen sind auf der Webseite der Stiftung für Hochschulzulassung detailliert erläutert: https://hochschulstart.de/epaper/hilfe2 ... .html#p=20.
Liebe Grüße
Thomas Walter
"Wenn ich mich also für Biologie einschreibe und mich entschließe, zum Wintersemester 2022/23 Pharmazie zu studieren, ändern sich dann die Bewerbungskriterien für mich oder bewerbe ich mich genauso wie die neuen Schüler, die die Schule beendet haben (mit unterschiedlichen Fristen aber)? "
1) Der Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das Abitur) erworben haben, und das Semester, zu dem Sie sich bewerben, sind, wie Sie bereits wissen, relevant für die Frage, in welche Bewerber*innen-Gruppe Sie gehören und welche Fristen für Sie gelten.
Bitte lesen Sie sich die entsprechenden Informationen bezüglich Alt- und Neu-Abiturient*innen auf der folgenden Webseite durch: https://hochschulstart.de/informieren-p ... icht#c3231.
Sie finden übrigens alle Informationen zum Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie auf der Webseite der für dieses Verfahren zuständigen Stiftung für Hochschulzulassung (siehe beispielsweise https://hochschulstart.de/unterstuetzung/downloads).
2) Falls Ihre Frage auf die Unterscheidung von Erst- und Zweitstudiumsbewerber*innen abzielen sollte, so ist diese in Ihrem Fall nicht relevant. Zweitstudiumsbewerber*innen sind nur solche Bewerber*innen, die bereits einen anderen Studiengang erfolgreich abgeschlossen haben. Auch diese Regelungen sind auf der Webseite der Stiftung für Hochschulzulassung detailliert erläutert: https://hochschulstart.de/epaper/hilfe2 ... .html#p=20.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Sehr geehrter Herr Walter,
vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen,
Dana
vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen,
Dana