Hallo,
ich bewerbe mich momentan auf den Master Psychologie. Dazu habe ich zwei Fragen.
1) Ich bin noch nicht vollständig fertig mit meinem Bachelor in Psychologie, welchen ich an einer anderen Hochschule erwerbe. Dafür brauche ich noch das kommende Wintersemester. Kann ich mich doppelt einschreiben, also im letzten Bachelorsemester an meiner bisherigen Hochschule und im ersten Mastersemester an der Universität Hamburg? Wenn ja, muss ich in diesem Fall einen Antrag auf ein Doppelstudium stellen? Die Informationen dazu sind mir nicht ganz klar, da diese für mich im Widerspruch stehen:
--> "Kein Antrag auf ein Doppelstudium ist erforderlich, wenn sich Ihr aktuelles Studium in der Abschlussphase befindet und gleichzeitig ein anschließendes Studium aufgenommen werden soll. In dem Fall muss bei der Immatrikulation lediglich eine formlose Erklärung darüber eingereicht werden, dass sich das aktuelle Studium in der Abschlussphase befindet. Ein formaler Nachweis ist nicht erforderlich."
--> "Sind Sie bereits an einer anderen deutschen öffentlichen Universität eingeschrieben und wollen an der Universität Hamburg das zweite Studium aufnehmen, müssen Sie bei der Bewerbung an der Universität Hamburg den entsprechenden Antrag auf das Doppelstudium stellen."
Dabei wird mir nicht klar, ob erstere Information nur dann zutrifft, wenn das bisherige Studium auch an der Universität Hamburg gemacht wird oder ob es sich generell auf einen Übergang bezieht, egal an welcher Hochschule das aktuelle Studium durchgeführt wird.
2) Wenn ich mich auf den Masterplatz bewerbe und eine Zusage erhalte, meinen Platz jedoch absage und ich mich ein Jahr später noch einmal bewerbe, entsteht mir dadurch ein Nachteil, da ich bereits einen Platz abgesagt habe oder wird eine zweite Bewerbung einfach neutral gewertet?
Vielen Dank für eine Hilfestellung und liebe Grüße
Hallo Laja,
Sie können parallel über ein Semester an zwei Hochschulen eingeschrieben sein, um Ihrem Bachelor abzuschließen. Für das Übergangssemester ist kein Antrag auf Doppelstudium erforderlich.
Sollten Sie eine Zulassung für den Masterstudiengang erhalten und den Platz nicht annehmen, entstehen Ihnen keine Nachteile für zukünftige Bewerbungen.
Mit besten Grüßen,
BK
Sie können parallel über ein Semester an zwei Hochschulen eingeschrieben sein, um Ihrem Bachelor abzuschließen. Für das Übergangssemester ist kein Antrag auf Doppelstudium erforderlich.
Sollten Sie eine Zulassung für den Masterstudiengang erhalten und den Platz nicht annehmen, entstehen Ihnen keine Nachteile für zukünftige Bewerbungen.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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