Bearbeitet Kann man sich zweimal für das gleiche Studienfach bewerben?
Hallo,
ich habe 2015 und 2016 insgesamt zwei Semester Germanistik (BA) mit Nebenfach Kunstgeschichte an der Uni Hamburg studiert und dann abgebrochen.
Nun würde ich mich gern erneut für Germanistik bewerben, geht das?

Viele Grüße
Franziska Jennifer Lange
Re: Kann man sich zweimal für das gleiche Studienfach bewerben?
Liebe Franziska Jennifer Lange,

ich gehe davon aus, dass Sie den Studiengang B.A. Deutsche Sprache und Literatur ("Germanistik BA") studiert haben und sich nun erneut für diesen Studiengang an der Universität Hamburg bewerben wollen.

a) Da Sie in diesem Studiengang bereits an einer deutschen Hochschule, nämlich der Universität Hamburg, immatrikuliert waren und, wie ich annehme, Leistungen erbracht haben, können Sie sich nicht mehr ins erste Fachsemester dieses Studiengangs bewerben.
Bitte lesen Sie sich unsere Regelung zur erneuten Bewerbung ins erst Fachsemester durch.

b) Bedauerlicherweise ist auch die zweite Bewerbungsoption, eine Bewerbung ins höhere Fachsemester, für Sie nicht möglich, da für diesen Studiengang keine Studienplätze für eine Bewerbung ins höhere Fachsemester angeboten werden, wie Sie im Screenshot unten aus der Satzung über die Zulassungshöchstzahlen für das Wintersemester 2021/22 erkennen können.

Abhängig vom Grund der Unterbrechung Ihres Studiums, ist eventuell eine Wiedereinschreibung möglich, d.h. die Immatrikulation ohne erneute Bewerbung. Ich würde Sie bitten, dies auf unserer Webseite zur Wiedereinschreibung anhand der genannten Kriterien zu prüfen.

Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie noch weitere Fragen haben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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Re: Kann man sich zweimal für das gleiche Studienfach bewerben?
Lieber Herr Walter,

unter den Kriterien für eine Wiedereinschreibung erscheint unter anderem "Soziale Notlage".
Ich musste mein Studium 2016 aus Geldnot abbrechen und habe 2017 Privatinsolvenz angemeldet. Arbeiten, um mir das Studium weiter leisten zu können, konnte ich aus gesundheitlichen Gründen nicht, ich beziehe seit 2004 eine geringe Rente wegen Erwerbsunfähigkeit.
Reichen diese Kriterien für eine eventuelle Wiedereinschreibung?

Und wieviel Zeit darf zwischen der ersten Immatrikulation und dem Antrag auf Wiedereinschreibung liegen? Meine Insolvenz wird frühestens im Sommer 2023 beendet sein, so dass ich mir erst dann wieder den Semesterbeitrag leisten können werde.

Außerdem habe ich meine Matrikelnummer verloren. Gibt es eine Möglichkeit, diese wieder in Erfahrung zu bringen? Für einen Antrag ist diese sicher wichtig.

Vielen Dank im Voraus!

Herzliche Grüße
Franziska Jennifer Lange
Re: Kann man sich zweimal für das gleiche Studienfach bewerben?
Liebe Franziska Jennifer Lange,

1) "Reichen diese Kriterien für eine eventuelle Wiedereinschreibung?"

Ich kann Ihnen allgemein sagen, dass dies prinzipiell geeignete Gründe für eine Wiedereinschreibung sind. Die Prüfung Ihres konkreten Falles wird erfolgen, sobald Sie den Antrag eingereicht haben.

2) "Und wieviel Zeit darf zwischen der ersten Immatrikulation und dem Antrag auf Wiedereinschreibung liegen?"

Die Immatrikulation ist in diesem Kontext nicht der relevante Zeitpunkt. Für die Frage, bis wann Sie den Antrag auf Wiedereinschreibung stellen können, ist entscheidend, wann der Grund, der zur Unterbrechung geführt hat, wegfällt.

Der einschlägige Absatz der Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg lautet:
(3) Ohne erneute Zulassung werden auch Personen immatrikuliert, die sich wegen einer schweren Erkrankung oder aus einem vergleichbaren nicht zu vertretenden Grund trotz Zulassung nicht immatrikuliert oder aus einem solchen Grund exmatrikuliert haben. Gleiches gilt, wenn der Eintritt einer sozialen Notlage glaubhaft gemacht werden kann.
(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 muss die Immatrikulation spätestens zum zweiten Semester beantragt werden, das auf [...] dem Wegfall eines Grundes nach Absatz 3 folgt.
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ung-ff.pdf)
3) Ihre Matrikelnummer an der Universität Hamburg lautet 6797516. Falls es Sie stören sollte, dass Ihre Matrikelnummer in diesem öffentlichen Forum steht, geben Sie mir bitte kurz Bescheid. Ich würde diese dann selbstverständlich umgehend entfernen.

4) Ich habe die Signatur aus Ihrem Beitrag entfernt, da diese Ihre E-Mail-Adresse und weitere persönliche Informationen enthielt. Ich würde dazu raten, diese Informationen nicht zu posten.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Re: Kann man sich zweimal für das gleiche Studienfach bewerben?
Lieber Herr Walter,

vielen Dank für Ihre Antwort. Noch ein paar Fragen:

Wie sind die Fristen, um einen Antrag auf Wiedereinschreibung zu stellen? Bewerbe ich mich dann für das Semester, in dem ich das Studium abgebrochen habe? In meinem Fall habe ich im zweiten Semester noch studiert, aber keine Leistung erbracht. Würde ich mich dann für das Sommersemester bewerben und wann müsste ich das tun?

Gibt es in sozialen Notlagen die Möglichkeit, über eine Art Härtefallregelung den Semesterbeitrag erlassen zu bekommen? Die Pfändung meines pfändbaren Einkommens innerhalb meiner Privatinsolvenz läuft noch bis Frühjahr 2024, ich könnte mir also erst zum Sommersemester 2024 die Semestergebühren leisten, würde mein Studium aber natürlich gern früher wieder aufnehmen.

Und falls es mir gelingen sollte, die Semestergebühren doch aus eigener Kraft aufzubringen, kann ich dann den Antrag auf Wiedereinschreibung schon stellen (SS 2023), obwohl die soziale Notlage, aus der ich das Studium abbrechen musste (Isolvenz), noch andauert?

Mit freundlichen Grüßen
Franziska Jennifer Lange
Re: Kann man sich zweimal für das gleiche Studienfach bewerben?
Liebe Franziska Jennifer Lange,

ich würde Sie bitten, sich die Webseite zum Thema Wiedereinschreibung nochmals durchzulesen.

1) "Wie sind die Fristen, um einen Antrag auf Wiedereinschreibung zu stellen?"
Sie können den Antrag jederzeit und unabhängig von den regulären Bewerbungsfristen stellen.
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html)
2) "Bewerbe ich mich dann für das Semester, in dem ich das Studium abgebrochen habe?"

Sie bewerben sich nicht, sondern stellen einen Antrag auf Wiedereinschreibung. Die Immatrikulation erfolgt ins nächstfolgende Fachsemester, sofern Ihr Antrag bewilligt wird. Die Wiederschreibung ist eine Immatrikulation ohne vorherige Bewerbung.

3) "In meinem Fall habe ich im zweiten Semester noch studiert, aber keine Leistung erbracht"

Ich bin mir nicht sicher, welche Annahme dieser Aussage zugrunde liegt. Fall Sie davon ausgehen, dass es an der Universität Hamburg eine maximale Studiendauer gibt, so ist dies nicht der Fall.

4) "Würde ich mich dann für das Sommersemester bewerben und wann müsste ich das tun?"

Sie bewerben sich nicht (siehe 2).

5) "Gibt es in sozialen Notlagen die Möglichkeit, über eine Art Härtefallregelung den Semesterbeitrag erlassen zu bekommen?"

Es gibt an der Universität Hamburg leider keine Möglichkeit auf Erlass oder Reduzierung des Semesterbeitrags. Daher kann man auch keinen diesbezüglichen Härtefallantrag stellen. Alle immatrikulierten Studierenden der Universität Hamburg müssen den Semesterbeitrag bezahlen. Auch bei einem Antrag auf Wiedereinschreibung erfolgt die endgültige Immatrikulation erst dann, wenn der Semesterbeitrag überwiesen wurde.

Es gibt die Möglichkeit, durch einen Antrag beim Studierendenwerk Hamburg eine nachträgliche Erstattung für das Semesterticket zu bekommen. Bitte lesen Sie sich die entsprechenden Informationen auf der Webseite des Studierendenwerks Hamburg durch.

Eventuell sind die weiteren Unterstützungsangebote des Studierendenwerks Hamburg auf der entsprechenden Webseite ebenfalls von Interesse für Sie.

6) "Und falls es mir gelingen sollte, die Semestergebühren doch aus eigener Kraft aufzubringen, kann ich dann den Antrag auf Wiedereinschreibung schon stellen (SS 2023), obwohl die soziale Notlage, aus der ich das Studium abbrechen musste (Isolvenz), noch andauert?"
Wenn Sie Ihr Studium aus wichtigem Grund unterbrechen müssen, können Sie eine Wiedereinschreibung in den Studiengang bis spätestens zum zweiten Semester beantragen, das auf den Wegfall des Grundes folgt.
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html)
Die zwei Semester sind die Frist, bis zu der eine Wiedereinschreibung beantragt werden kann. Es gibt keine Regelung an der Universität Hamburg, ab wann man eine Wiedereinschreibung beantragen kann. Sofern Sie zu der Einschätzung kommen, dass Sie wieder in der Lage sind ein Studium aufzunehmen, können Sie die Wiedereinschreibung beantragen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Re: Kann man sich zweimal für das gleiche Studienfach bewerben?
Lieber Herr Walter,

vielen Dank für Ihre Antworten. Es fallen mir leider immer wieder noch Fragen ein.

- Ich habe zwei Semester studiert. Die eventuelle Wiedereinschreibung würde dann zum dritten Semester erfolgen, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Muss das ein Wintersemester sein? Ich frage deshalb, weil ich ja im zweiten Semester keine Scheine gemacht habe, wenn das noch so heißt, und ich deswegen zum Beispiel Linguistik II wiederholen müsste. Das und andere Seminare, die ich wiederholen müsste, werden aber glaube ich nur im Sommersemester angeboten.

- Gibt es für Wiedereinsteiger die Möglichkeit, irgendwo noch einmal eine Einführung in das Studiensystem zu erhalten? Welche Scheine ich wann machen muss und wie das mit Stine funktioniert ect. Diese Einführung hatte ich ja als Studienanfänger in der ersten Woche des Wintersemesters 2015, das ist schon lange her und ich habe das meiste vergessen und es wird sich auch einiges geändert haben.

- Sind die Leistungen, die ich bis dahin in meinem Studium erbracht habe, überhaupt gespeichert? Oder müsste ich nochmal komplett von vorn anfangen?

- Gibt es für mich jetzt schon die Möglichkeit, mich mit meiner Matrikelnummer in Stine einzuloggen und mir mein Konto und Vorlesungsverzeichnisse anzusehen oder erst nach erfolgter Wiedereinschreibung?

- Ich bin ja berentet und habe wegen einer psychischen Krankheit und einer sozialen Phobie einen Schwerbehindertenstatus. 2015 konnte ich mich von der Pflicht, Referate zu halten, ich glaube vom "Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten" befreien lassen und habe stattdessen nach Absprache mit den jeweiligen Dozenten als Ersatz schriftliche Leistungen zum Beispiel in Form von Essays erbracht. Ist das immer noch möglich?

Vielen Dank im Voraus.

Herzliche Grüße und danke für Ihre Geduld
Franziska Jennifer Lange
Re: Kann man sich zweimal für das gleiche Studienfach bewerben?
Liebe Franziska Jennifer Lange,

1) Ich habe zwei Semester studiert. Die eventuelle Wiedereinschreibung würde dann zum dritten Semester erfolgen, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Muss das ein Wintersemester sein?

Nein, eine Wiedereinschreibung ist ohne Beschränkungen jederzeit möglich.
Sie können den Antrag jederzeit und unabhängig von den regulären Bewerbungsfristen stellen. [...] Es ist empfehlenswert, dass Sie den Antrag spätestens 4 Wochen vor Semesterbeginn beim Team Bewerbung und Zulassung einreichen. So erhalten Sie rechtzeitig zu Semesterbeginn die Semesterunterlagen.
(https://www.uni-hamburg.de/wiedereinschreibung)
2) Gibt es für Wiedereinsteiger die Möglichkeit, irgendwo noch einmal eine Einführung in das Studiensystem zu erhalten? Welche Scheine ich wann machen muss und wie das mit Stine funktioniert ect. Diese Einführung hatte ich ja als Studienanfänger in der ersten Woche des Wintersemesters 2015, das ist schon lange her und ich habe das meiste vergessen und es wird sich auch einiges geändert haben.

Ich würde Ihnen raten, an einer Studienfachberatung am zuständigen Fachbereich SLM teilzunehmen: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/ ... buero.html. Bitte lesen Sie sich aber zuvor die Informationen zum Studiengang auf der Webseite des Fachbereiches SLM und die dort verlinkten Fachspezifischen Bestimmungen des Studiengangs durch.

3) Sind die Leistungen, die ich bis dahin in meinem Studium erbracht habe, überhaupt gespeichert? Oder müsste ich nochmal komplett von vorn anfangen?

Leistung, die von Studierenden der Universität Hamburg erbracht werden, sind bei uns registriert. Da die einzelnen Fachbereiche bzw. Fakultäten der Universität Hamburg für das Prüfungswesen sowie die Dokumentation von Prüfungsleistungen in ihren jeweiligen Studiengängen verantwortlich sind, müssten Sie bitte das Studienbüro SLM kontaktieren, falls Sie hierzu Fragen haben.

4) Gibt es für mich jetzt schon die Möglichkeit, mich mit meiner Matrikelnummer in Stine einzuloggen und mir mein Konto und Vorlesungsverzeichnisse anzusehen oder erst nach erfolgter Wiedereinschreibung?

Sie erhalten die Zugangsdaten für Ihren STiNE-Account im Rahmen des Prozesses der Wiedereinschreibung, nachdem Sie den Antrag gestellt haben und dieser von uns bearbeitet wurde.

Das Vorlesungsverzeichnis für das Wintersemester 2021/22 ist noch nicht veröffentlicht.

5) Ich bin ja berentet und habe wegen einer psychischen Krankheit und einer sozialen Phobie einen Schwerbehindertenstatus. 2015 konnte ich mich von der Pflicht, Referate zu halten, ich glaube vom "Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten" befreien lassen und habe stattdessen nach Absprache mit den jeweiligen Dozenten als Ersatz schriftliche Leistungen zum Beispiel in Form von Essays erbracht. Ist das immer noch möglich?

Dies ist eine Frage, die prüfungsrechtliche Regelungen betrifft und somit in die Zuständigkeit Ihres Fachbereiches fällt: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/ ... buero.html.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Re: Kann man sich zweimal für das gleiche Studienfach bewerben?
Lieber Herr Walter,

vielen Dank für Ihre Antworten.

Bis wann denn muss der jeweilige Semesterbeitrag bezahlt worden sein?

Herzliche Grüße
Franziska Jennifer Lange
Re: Kann man sich zweimal für das gleiche Studienfach bewerben?
Lieber Herr Walter,

und wann ist der jeweilige Semesterbeginn?

Herzliche Grüße
Franziska Jennifer Lange
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