Hallo,
ich studiere Master Lehramt berufliche Schulen seit dem Wintersemester 16/17 im Fach Medientechnik und berufliche Informatik und werde im Teilstudiengang Erziehungswissenschaft meine Masterarbeit in diesem Semester anmelden.
Ich studiere momentan allerdings in Teilzeit.
Meine Frage: Kann ich die Arbeit trotzdem schreiben oder muss ich den Teilzeitstatus erst wieder in Vollzeit umstellen lassen? In der Prüfungsordnung habe ich nichts gefunden, was dagegen spricht, die Arbeit anzumelden.
Danke und viele Grüße
Hallo Stephani,
in den meisten Studiengängen wird für das Abschlussmodul mit Abschlussarbeit eine Vollzeitimmatrikulation vorausgesetzt und ein Teilzeitstudium ausgeschlossen. Auch wenn Sie in der Prüfungsordnung keine Informationen dazu gefunden haben, fragen Sie am besten noch mal beim ZPLA nach. https://www.uni-hamburg.de/zpla.html
Mit besten Grüßen,
BK
in den meisten Studiengängen wird für das Abschlussmodul mit Abschlussarbeit eine Vollzeitimmatrikulation vorausgesetzt und ein Teilzeitstudium ausgeschlossen. Auch wenn Sie in der Prüfungsordnung keine Informationen dazu gefunden haben, fragen Sie am besten noch mal beim ZPLA nach. https://www.uni-hamburg.de/zpla.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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