Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde für den Studiengang "M.Sc. Economics" angenommen. Jedoch plane ich neben Economics auch Betriebswirtschaftslehre im Master zu studieren, d.h. ein Doppelstudium zu absolvieren. Hierzu stellen sich mir einige Fragen:
- Muss ich mich für den Studiengang "M.Sc. Betriebswirtschaftslehre" mit dem selben Stine Account bewerben mit dem ich mich für "M.Sc. Economics" beworben habe, oder ein neues anlegen? Denn wenn ich versuche mich mit meinem bereits vorhandenen Stine Account für den zweiten Studiengang zu bewerben, erhalte ich die Nachricht: „Die von Ihnen angegebenen Bewerbungen können weder zurückgezogen werden noch gelöscht werden. Sie können deshalb keine weitere Bewerbungen abgeben“. Hierbei möchte ich anmerken, dass ich bei der Bewerbung für "M.Sc. Economics" zunächst nicht angegeben hatte, ein Doppelstudium absolvieren zu wollen.
- Mit der Onlinebewerbung soll zusätzlich ein Antrag auf Doppelstudium abgeschickt werden. Werden die Bewerbung sowie der Antrag dann unabhängig voneinander geprüft? D.h. besteht die Möglichkeit, sofern ich zwar für Betriebswirtschaft angenommen werde, jedoch keine Genehmigung für ein Doppelstudium erhalte, von Economics auf Betriebswirtschaft zu wechseln?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo stud30485,
Ihre Anfrage hatte uns bereits über das Kontaktformular des Campus-Center erreicht - wir müssen aber noch klären, wie in Ihrem Fall technisch am besten vorgegangen werden kann, da es das erste Mal ist, dass uns eine Anfrage dazu erreicht, wie in Ihrer Kombination ein Antrag auf ein Doppelstudium gestellt werden kann. Möglich ist das aber auf jeden Fall. Ich melde mich hier in den nächsten Tagen und teile Ihnen mit, wie das technisch gelöst werden kann - haben Sie bitte noch ein wenig Geduld.
Ihre zweite Frage kann ich Ihnen bereits beantworten: Sollten Sie für beide Studiengänge eine Zulassung erhalten und Ihr Antrag bewilligt werden, können Sie das Doppelstudium aufnehmen. Sollten Sie für beide Studiengänge eine Zulassung erhalten und Ihr Antrag abgelehnt werden, können Sie wählen, welchen Studiengang Sie aufnehmen möchten. Erhalten Sie nur für einen der beiden Studiengänge eine Zulassung, ist der Antrag auf Doppelstudium gescheitert. Sie können dann das Studium des Studiengangs aufnehmen, für den Sie eine Zulassung erhalten haben. Sollten Sie für beide Studiengänge eine Ablehnung erhalten, können Sie kein Studium an der Universität Hamburg aufnehmen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ihre Anfrage hatte uns bereits über das Kontaktformular des Campus-Center erreicht - wir müssen aber noch klären, wie in Ihrem Fall technisch am besten vorgegangen werden kann, da es das erste Mal ist, dass uns eine Anfrage dazu erreicht, wie in Ihrer Kombination ein Antrag auf ein Doppelstudium gestellt werden kann. Möglich ist das aber auf jeden Fall. Ich melde mich hier in den nächsten Tagen und teile Ihnen mit, wie das technisch gelöst werden kann - haben Sie bitte noch ein wenig Geduld.
Ihre zweite Frage kann ich Ihnen bereits beantworten: Sollten Sie für beide Studiengänge eine Zulassung erhalten und Ihr Antrag bewilligt werden, können Sie das Doppelstudium aufnehmen. Sollten Sie für beide Studiengänge eine Zulassung erhalten und Ihr Antrag abgelehnt werden, können Sie wählen, welchen Studiengang Sie aufnehmen möchten. Erhalten Sie nur für einen der beiden Studiengänge eine Zulassung, ist der Antrag auf Doppelstudium gescheitert. Sie können dann das Studium des Studiengangs aufnehmen, für den Sie eine Zulassung erhalten haben. Sollten Sie für beide Studiengänge eine Ablehnung erhalten, können Sie kein Studium an der Universität Hamburg aufnehmen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mir stellt sich eine weitere Frage: Beim Antrag auf ein Doppelstudium muss ich ja neben einer selbst verfassten "Begründung der Notwendigkeit" auch eine "Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten" abgeben. Wie genau muss ich nun vorgehen, um eben diese Bestätigung zu erhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Mir stellt sich eine weitere Frage: Beim Antrag auf ein Doppelstudium muss ich ja neben einer selbst verfassten "Begründung der Notwendigkeit" auch eine "Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten" abgeben. Wie genau muss ich nun vorgehen, um eben diese Bestätigung zu erhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo stud30485,
Diese Bescheinigungen müssen Sie sich von den beteiligten Fakultäten, also von der Fakultät für Betriebswirtschaft und dem Fachbereich Volkswirtschaftslehre ausstellen lassen. Hierzu wenden Sie sich am besten an die entsprechenden Studienbüros:
https://www.bwl.uni-hamburg.de/de/servi ... buero.html
https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... -econ.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Diese Bescheinigungen müssen Sie sich von den beteiligten Fakultäten, also von der Fakultät für Betriebswirtschaft und dem Fachbereich Volkswirtschaftslehre ausstellen lassen. Hierzu wenden Sie sich am besten an die entsprechenden Studienbüros:
https://www.bwl.uni-hamburg.de/de/servi ... buero.html
https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... -econ.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hallo stud30485,
Wir konnten jetzt auch das Technische bezüglich Ihres Antrags klären. Das Team Bewerbung, Zulassung und Studierendenangelegenheiten meldet sich bei Ihnen per E-Mail und erläutert Ihnen das weitere Vorgehen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wir konnten jetzt auch das Technische bezüglich Ihres Antrags klären. Das Team Bewerbung, Zulassung und Studierendenangelegenheiten meldet sich bei Ihnen per E-Mail und erläutert Ihnen das weitere Vorgehen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schelling,
wann würde sich das Team denn melden? Denn die Ausschlussfrist für Bewerbungen für M.Sc. Betriebswirtschaftslehre ist am 15.Juli. Falls ich nämlich keine Zusage für ein Doppelstudium erhalte, würde ich mich trotzdem gerne noch für Betriebswirtschaftslehre bewerben, da ich dann eventuell von Economics auf Betriebswirtschaftslehre wechseln würde.
Mit freundlichen Grüßen
wann würde sich das Team denn melden? Denn die Ausschlussfrist für Bewerbungen für M.Sc. Betriebswirtschaftslehre ist am 15.Juli. Falls ich nämlich keine Zusage für ein Doppelstudium erhalte, würde ich mich trotzdem gerne noch für Betriebswirtschaftslehre bewerben, da ich dann eventuell von Economics auf Betriebswirtschaftslehre wechseln würde.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo stud30485,
Das Team meldet sich auf jeden Fall rechtzeitig vor Ende der Frist bei Ihnen. Ich glaube aber, es gibt ein Missverständnis - bei der Kommunikation mit dem Team geht es nur um die technische Durchführung des Antrags. Eine Mitteilung über Genehmigung oder Ablehnung des Antrags auf Doppelstudium bekommen Sie nicht vor Ende der Bewerbungsfrist. Das ist aber auch nicht nötig, denn wenn Sie den Antrag gestellt haben, ist Ihre Bewerbung für Betriebswirtschaft gültig. Wenn Sie dann auch dafür eine Zulassung bekommen, können Sie sich im Fall der Ablehnung des Antrags entscheiden, welchen Studiengang Sie studieren möchten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das Team meldet sich auf jeden Fall rechtzeitig vor Ende der Frist bei Ihnen. Ich glaube aber, es gibt ein Missverständnis - bei der Kommunikation mit dem Team geht es nur um die technische Durchführung des Antrags. Eine Mitteilung über Genehmigung oder Ablehnung des Antrags auf Doppelstudium bekommen Sie nicht vor Ende der Bewerbungsfrist. Das ist aber auch nicht nötig, denn wenn Sie den Antrag gestellt haben, ist Ihre Bewerbung für Betriebswirtschaft gültig. Wenn Sie dann auch dafür eine Zulassung bekommen, können Sie sich im Fall der Ablehnung des Antrags entscheiden, welchen Studiengang Sie studieren möchten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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