Hallo,
ist es tatsächlich notwendig, erneut eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses einzureichen, wenn dies bereits für die WiMi-Stelle sowie die Zulassung notwendig war?
Gleiches gilt für die Krankenversicherungsbescheinigung, die auch aus der Anstellung als WiMi offensichtlich hervorgeht.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo uhh16,
Im Fall, dass Sie Mitarbeiter sind, können Sie auch Kopien der entsprehenden Dokumente beim Team Studierendenangelegenheiten einreichen, wenn Sie dies persönlich während der Sprechzeiten tun und die entsprechenden Originale vorlegen. Die Sprechzeiten finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eiten.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Im Fall, dass Sie Mitarbeiter sind, können Sie auch Kopien der entsprehenden Dokumente beim Team Studierendenangelegenheiten einreichen, wenn Sie dies persönlich während der Sprechzeiten tun und die entsprechenden Originale vorlegen. Die Sprechzeiten finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eiten.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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