Bearbeitet Nachweis der Schwimm und Rettungsfähigkeit -Grundschule/Lehramt
Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frage bezieht sich auf das Fach Sport auf das Lehramtsstudium für die Grundschule. Nach meiner Recherche habe ich herausgefunden, dass die Sporteignungsprüfung aufgrund der jetzigen Corona Situation entfällt, meine Frage ist nun, entfällt der Nachweis der Schwimm und Rettungsfähigkeit auch und ist dieser verpflichtend?

Mit freundlichen Grüßen

Melisa Karakaya
Re: Nachweis der Schwimm und Rettungsfähigkeit -Grundschule/Lehramt
Hallo Melisa Karakaya,

Der Nachweis der Schwimm- und Rettungsfähigkeit entfällt nicht, es gibt aber eine verlängerte Nachreichfrist dafür. Wenn Sie sich zum WiSe 2021/22 bewerben, haben Sie bis zum Ende des ersten Semesters (31.03.2022) Zeit, den Nachweis nachzureichen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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