Bearbeitet Verschiedenes zum Nebenfachwechsel
Hallo liebe Mitstudierende und Mitarbeiter der UHH,

TL;DR (kurze Zusammenfassung): 1. Sollte der Antrag zum Nfwechsel bis zum 10.07. und nicht zum 15.07. gestellt werden?
2. Findet die Auswahl der Bewerber*innen auf ein höheres Fachsemester nur per NC statt?
3. Kann ich mich per Nachweis der Studienleistungen auf das erste Fachsemester eines Studiengangs bewerben?

1. Zum WiSe hin würde ich gerne mein Nf wechseln und vor ein paar Tagen schrieb mir eine Kommilitonin, dass der Antrag (trotz der Frist bis zum 15.07.) bis zum 10.07. eingereicht werden solle. Ich glaube mich auch an einen solchen Hinweis erinnern zu können, nun weiß ich jedoch nicht, ob mir mein Gedächnis einen Streich spielt oder nicht, da ich nach erneutem abklappern aller zum Nebenfachwechsel relevanten Dokumente keinen Hinweis auf einen solchen Termin gefunden habe.

2. Wird bei der Bewerbung auf ein höheres Fachsemester ausschließlich auf die Abiturnote geachtet, da die Anerkennung von Studienleistungen in den meisten Fällen ja erst nach einer erfolgreichen Immatrikulation in das angewählte Studienfach erfolgt. (Transcript of records = Nachweis der Studienleistugen?)

3. Kann ich mich per Nachweis der Studienleistungen auf das erste Fachsemester eines Studiengangs bewerben?
Zur Info warum ich soetwas in Erwägung ziehe: Ich befinde mich zurzeit in meinem zweiten Semester und habe bislang ein Fach im freien Wahlbereich angewählt, welches ich in meinem nächsten Semester als Nf anwählen wollte. Das letzte Semester fiel mir jedoch in diesem Fach sehr schwer, weshalb ich gerne die Möglichkeit hätte es zu wiederholen und per Abiturnote würde ich wahrscheinlich keinen Platz im ersten Fachsemester erlangen.


Vielen Dank, dass Sie sich Zeit genommen haben meinen Beitrag zu lesen!

Mfg
Marcus
Re: Verschiedenes zum Nebenfachwechsel
Lieber Marcus,

marcusost21 hat geschrieben: Fr 9. Jul 2021, 17:33 1. Zum WiSe hin würde ich gerne mein Nf wechseln und vor ein paar Tagen schrieb mir eine Kommilitonin, dass der Antrag (trotz der Frist bis zum 15.07.) bis zum 10.07. eingereicht werden solle. Ich glaube mich auch an einen solchen Hinweis erinnern zu können, nun weiß ich jedoch nicht, ob mir mein Gedächnis einen Streich spielt oder nicht, da ich nach erneutem abklappern aller zum Nebenfachwechsel relevanten Dokumente keinen Hinweis auf einen solchen Termin gefunden habe.
Es gibt keine gesonderte Bewerbungsfrist für den Nebenfachwechsel, hier muss es sich um ein Gerücht handeln.

marcusost21 hat geschrieben: Fr 9. Jul 2021, 17:33 2. Wird bei der Bewerbung auf ein höheres Fachsemester ausschließlich auf die Abiturnote geachtet, da die Anerkennung von Studienleistungen in den meisten Fällen ja erst nach einer erfolgreichen Immatrikulation in das angewählte Studienfach erfolgt. (Transcript of records = Nachweis der Studienleistugen?)
Ausgewählt wird nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und den bisher erbrachten Studienleistungen (z.B. nach der Durchschnittsnote, wenn diese auf einem Transcript of records ausgewiesen ist). Dabei werden die Plätze zu gleichen Teilen entweder über die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung oder über die Durchschnittsnote des Transcript of records vergeben. Wenn Sie z.B. über die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung die größten Chancen auf eine Zulassung hätten, würde die Zulassung auch darüber erfolgen.

marcusost21 hat geschrieben: Fr 9. Jul 2021, 17:33 3. Kann ich mich per Nachweis der Studienleistungen auf das erste Fachsemester eines Studiengangs bewerben?
Zur Info warum ich soetwas in Erwägung ziehe: Ich befinde mich zurzeit in meinem zweiten Semester und habe bislang ein Fach im freien Wahlbereich angewählt, welches ich in meinem nächsten Semester als Nf anwählen wollte. Das letzte Semester fiel mir jedoch in diesem Fach sehr schwer, weshalb ich gerne die Möglichkeit hätte es zu wiederholen und per Abiturnote würde ich wahrscheinlich keinen Platz im ersten Fachsemester erlangen.
Wenn Sie sich für das erste Fachsemester eines Studiengangs bewerben, werden die Noten Ihrer bisherigen Studienleistungen nicht berücksichtigt - es zählt dann ausschließlich die Abiturnote und die Wartezeit.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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