Hallo,
ich bin von Mitarbeitern der Uni Hamburg auf dieses Forum verwiesen worden, um eine Frage zu klären, die nicht ganz eindeutig beantwortet werden konnte.
Ich möchte mich für den Master systematische Musikwissenschaft bewerben und muss dafür auch einen Sprachnachweis der englischen Sprache nachweisen. Die Frage war jetzt, ob die Möglichkeit besteht, diesen Nachweis nachzureichen nach der Bewerbung für den Master und dieses in den Bewerbungsunterlagen kenntlich zu machen?
Mit den besten Grüßen,
Florian Brügge
Lieber Herr Brügge,
Bitte fragen Sie dazu direkt beim Fachbereich Kulturwissenschaft nach: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... schaft.pdf (Kontaktdaten s. letzte Seite). Da das Auswahlverfahren für den Master Systematische Musikwissenschaft direkt am Fachbereich durchgeführt wird, wird auch dort über eine mögliche Nachreichfrist entschieden. Sollten Sie von dort an uns verwiesen worden sein, melden Sie sich bitte noch einmal, dann versuchen wir, das Missverständnis aufzuklären.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Bitte fragen Sie dazu direkt beim Fachbereich Kulturwissenschaft nach: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... schaft.pdf (Kontaktdaten s. letzte Seite). Da das Auswahlverfahren für den Master Systematische Musikwissenschaft direkt am Fachbereich durchgeführt wird, wird auch dort über eine mögliche Nachreichfrist entschieden. Sollten Sie von dort an uns verwiesen worden sein, melden Sie sich bitte noch einmal, dann versuchen wir, das Missverständnis aufzuklären.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hallo Frau Schelling,
Ich bin von diesem Kontakt an Sie verwiesen worden, da dort keine eindeutige Antwort gegeben werden konnte.
Mit den besten Grüßen,
Florian Brügge
Ich bin von diesem Kontakt an Sie verwiesen worden, da dort keine eindeutige Antwort gegeben werden konnte.
Mit den besten Grüßen,
Florian Brügge
Hallo,
ich wollte nur noch einmal nachhaken, ob es mittlerweile eine Klärung gegeben hat zu meiner Frage?
ich wollte nur noch einmal nachhaken, ob es mittlerweile eine Klärung gegeben hat zu meiner Frage?
Lieber Herr Brügge,
Der Stand der Klärung ist so weit, dass klar ist, dass über eine mögliche Nachreichfrist vom Fachbereich entschieden wird. Ich weiß aber nicht, ob der Fachbereich schon geklärt hat, ob es diese Frist geben wird. Am besten fragen Sie dort noch einmal nach, man wird Sie dann sicher nicht wieder an uns verweisen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Der Stand der Klärung ist so weit, dass klar ist, dass über eine mögliche Nachreichfrist vom Fachbereich entschieden wird. Ich weiß aber nicht, ob der Fachbereich schon geklärt hat, ob es diese Frist geben wird. Am besten fragen Sie dort noch einmal nach, man wird Sie dann sicher nicht wieder an uns verweisen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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