Bearbeitet Urlaubssemester
Hallo,
ich habe vor im Oktober für ein Jahr, also 2 Semester, ins Ausland zu gehen, habe aber gerade gelesen, dass ich einen Antrag auf Beurlaubung mit triftigem Grund stellen muss. Heißt das jetzt für mich, dass ich nicht während meines Studiums weg fliegen kann? Und wenn doch, wie beantrage/begründe ich das?
Vielen Dank schon mal!
Lisa :)
Re: Urlaubssemester
Liebe Lisa,

Ob eine Beurlaubung für einen Auslandsaufenthalt möglich ist, kommt darauf an, was der Anlass für den Auslandsaufenthalt ist. Wenn Sie beispielsweise an einer ausländischen Hochschule studieren werden, ist eine Beurlaubung aus diesem Grund möglich. Ein reiner Reiseaufenthalt ist hingegen kein ausreichender Grund für eine Beurlaubung. Auf der Basis der Informationen in Ihrer Frage ist es somit nicht möglich, zu beurteilen, ob Sie sich beurlauben lassen können. Wenn Sie mir genauere Informationen dazu geben, kann ich Ihnen auch hinsichtlich der Beurlaubung genaueres sagen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Urlaubssemester
Hallo,
Vielen Dank erst einmal für die schnelle Antwort!
Es geht hierbei tatsächlich um einen Reiseaufenthalt, kein Hochschulbesuch oder ähnliches.
Ich habe mir noch sagen lassen, dass in diesem Fall lediglich eine Exmatrikulation möglich ist. Ist das so ohne weiteres möglich?
Liebe Grüße,
Lisa :)
Re: Urlaubssemester
Liebe Lisa,

Eine Exmatrikulation ist jederzeit möglich. Sie sollten sich aber gut überlegen, ob Sie sich wirklich exmatrikulieren lassen möchten, da es sein kann, dass eine Wiederaufnahme Ihres Studiums an der Uni Hamburg nach einer Exmatrikulation nur schwer oder auch gar nicht möglich ist. Der Hintergrund ist der folgende: Wenn Sie sich ohne einen besonderen Grund wie beispielsweise Kindererziehung etc. exmatrikulieren lassen, können Sie sich später nicht wieder ohne eine erneute Bewerbung immatrikulieren. Eine erneute Bewerbung für einen Studiengang, den Sie bereits studiert haben, ist aber nur als Bewerbung in ein höheres Fachsemester möglich. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester setzt aber voraus, dass in dem Studiengang, für den Sie sich bewerben möchten, für das Semester., zu dem Sie sich bewerben möchten, Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden. In vielen Studiengängen der Uni Hamburg werden aber regelmäßig keine oder nur sehr wenige Plätze für höhere Fachsemester angeboten, so dass es sein kann, dass Sie sich nach einer Exmatrikulation gar nicht wieder für Ihren Studiengang bewerben können oder Ihre Chancen, wieder zugelassen zu werden, sehr gering sind. Wenn Sie mir den Studiengang nennen, in dem Sie studieren, kann ich Ihnen eventuell eine etwas genauere Einschätzung der Chance auf eine Wiederaufnahme des Studiums nach einer Exmatrikulation geben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Urlaubssemester
Hallo :)
Das wäre natürlich sehr ärgerlich.
Ich studiere Psychologie im Bachelor. Wie stehen da die Chancen?
Und diese erneute Bewerbung läuft auch wieder über den NC?
LG Lisa
Re: Urlaubssemester
Liebe Lisa,

Psychologie gehört leider zu den Bachelorstudiengängen, in denen regelmäßig keine Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden: https://www.psy.uni-hamburg.de/studium/ ... psych.html(Einstieg in ein höheres Fachsemester). Wenn Sie sich in diesem Fall also für Ihren Auslandsaufenthalt exmatrikulieren, können Sie Ihr Studium an der Uni Hamburg nicht fortsetzen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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