Bearbeitet Zweitstudium Psychologie
Hallo Ihr Lieben,
Kurz zu mir:
Ich habe bereits 2012 mein Fachabitur im Technikzweig mit einem Notedurchschnitt von 3,1 in Bayern absolviert. Außerdem habe ich einen Bachelorabschluss in 2017 mit einem Durchschnitt von 2,5 absolviert.


Ich möchte mich für einenen Bachelor der Psychologie an eurer Uni einschreiben.
Dazu folgende Fragen:
  • Gibt es im Kontext eines Zweitstudiums Wartesemester?
  • Kann ich ein soziales Thema mit einbringen, auf Grundlage der Pflege meines kleinen Bruders im Zeitraum meines 10-21 Lebensjahres?
  • Welche Möglichkeiten existieren für mich, mich an der UNI HH zu bewerben um aufgenommen werden zu können?
vielen Dank für die Bearbeitung meiner Fragen

Juresa
Re: Zweitstudium Psychologie
Liebe*r Juresa,

mit der Fachhochschulreife - häufig auch "Fachabitur" genannt - können Sie an der Uni Hamburg nur folgende Studiengänge studieren:
Ein abgeschlossenes Bachelorstudium hingegen stellt an der Universität Hamburg eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung dar. Damit können Sie sich für alle grundständigen Studiengänge (Bachelor und Staatsexamen) der Universität Hamburg bewerben.

Bei einer Bewerbung für den Bachelorstudiengang Psychologie wird nicht zwischen Erst- und Zweitstudiumsbewerber*innen unterschieden. Wenn Sie noch nie im "Bachelor of Science Psychologie"-Studiengang einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren, bewerben Sie sich als Studienanfänger*in und nehmen am regulären Bewerbungsverfahren für diesen Studiengang teil. Unsere Regelungen zur Vergabe der Studienplätze stehen Ihnen auf der Webseite "Informationen zum Numerus clausus (NC)" zur Verfügung.

Die NC-Werte für den Bachelorstudiengang Psychologie der Uni Hamburg sind relativ hoch und liegen im hohen Einserbereich (vgl. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf). Die Chancen mit einer schlechteren Note stehen eher nicht gut. Die einzigen anderen Möglichkeiten sind die Zulassung über die Wartezeit oder über einen Härtefallantrag.

Ihre Wartesemester werden immer ab dem Datum Ihrer Hochschulzugangsberechtigung für das Studium in Deutschland abzüglich aller wartezeitschädlichen Studienzeiten an deutschen Hochschulen berechnet. Eine detaillierte Erklärung zur Wartezeit und zur Bildung von Ranglisten finden Sie auf der oben verlinkten Webseite unter dem Punkt "Die Warteliste (Rangreihung nach Wartezeit)". Für eine Zulassung für den Bachelorstudiengang Psychologie waren bisher regelmäßig 10 Wartesemester erforderlich (maximal sammelbarer Wartezeit-Wert).

Wenn Sie einen Härtefallantrag geltend machen wollen, finden Sie die für Sie relevanten Informationen hier. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, ist im Abschnitt "2.1.1.3 Besondere persönliche Umstände, die zu einer Bindung an den Studienort Hamburg führen" beschrieben.

Freundliche Grüße,
Oksana Maryskevych
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Zweitstudium Psychologie
Liebe Oksana,
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Nun stellt sich mir die folgende Frage.
Fachabitur habe ich seit 2012.
Meinen Bachelor seit 2017.
Zugangsberechtigt für ein Studium an einer Universität wäre ich also erst ab 2017 gewesen.
Zählen meine Wartesemester dann auch ab 2017?
In der Zeit zwischen 2012 und 2017 war ich an zwei verschiedenen Hochschulen eingeschrieben.

Vielen Dank vorab und schönen Start in die Woche,
Juresa
Re: Zweitstudium Psychologie
Hallo Juresa,

richtig - die Wartezeit wird erst ab dem Erwerb der Zugangsberechtigung für das Studium, für das Sie sich bewerben gerechnet - also erst ab 2017.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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