Hallo,
ich bin jetzte gerade am Ende des dritten Mastersemesters und für das vierte Semester bereits immatrikuliert. Die Masterarbeit ist bereits abgegeben und meine letzte Prüfung ist mitte April. Demnach bin ich im ersten Monat des vierten Semesters mit dem Studium fertig und würde mich dann gerne schnellstmöglich exmatrikulieren lassen und nicht bis Ende September immatrikuliert bleiben. Wie und wo kann ich das in die Wege leiten?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,
Janina
Liebe Janina,
Sie können sich nach Abschluss Ihres Studiums jederzeit tagesaktuell exmatrikulieren lassen. Wenn Sie mit den erforderlichen Unterlagen während der Sprechzeiten des Teams Studierendenangelegenheiten im CampusCenter vorbei kommen, wird Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung sofort ausgehändigt. Sie können den Antrag aber auch postalisch einreichen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie können sich nach Abschluss Ihres Studiums jederzeit tagesaktuell exmatrikulieren lassen. Wenn Sie mit den erforderlichen Unterlagen während der Sprechzeiten des Teams Studierendenangelegenheiten im CampusCenter vorbei kommen, wird Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung sofort ausgehändigt. Sie können den Antrag aber auch postalisch einreichen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Liebe Frau Schelling,
ist eine Kopie des Abschlusszeugnisses zwingend erforderlich um sich exmatrikulieren zu lassen, oder ist ein Schreiben vom ZPLA ausreichend, in dem das Bestehen des Masterstudiengangs bescheinigt wird ausreichend?
Freundliche Grüße,
Janina
ist eine Kopie des Abschlusszeugnisses zwingend erforderlich um sich exmatrikulieren zu lassen, oder ist ein Schreiben vom ZPLA ausreichend, in dem das Bestehen des Masterstudiengangs bescheinigt wird ausreichend?
Freundliche Grüße,
Janina
Liebe Janina,
Für die Exmatrikulation ist weder das Zeugnis noch ein Schreiben vom ZPLA erforderlich. Wenn Sie kein Zeugnis vorlegen, wird aber auf Ihrer Exmatrikulationsbescheinigung nicht vermerkt, dass der Grund der Exmatrikulation der Abschluss Ihres Studiums ist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für die Exmatrikulation ist weder das Zeugnis noch ein Schreiben vom ZPLA erforderlich. Wenn Sie kein Zeugnis vorlegen, wird aber auf Ihrer Exmatrikulationsbescheinigung nicht vermerkt, dass der Grund der Exmatrikulation der Abschluss Ihres Studiums ist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg