Guten Tag,
ich habe eine Frage bzgl. der Wartesemester. Bei der Onlinebewerbung steht das Wartesemester: "volle Semester nach Abschluss des Erststudiums bis zum Beginn des gewählten Masterstudiums sind."
Ich habe von 2009-2016 mein Erststudium studiert, 2016 absolviert, und daraufhin 3 Semester Deutsch als Zweitsprache angefangen, aber dann abgebrochen. Zählen die 3 Semester, die an mein Erststudium folgten, auch als Wartesemester?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo jayravy,
Semester zwischen dem Abschluss und der Bewerbung, in denen Sie an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben waren, zählen nicht als Wartezeit. Diese müssen Sie also abziehen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Semester zwischen dem Abschluss und der Bewerbung, in denen Sie an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben waren, zählen nicht als Wartezeit. Diese müssen Sie also abziehen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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