Bearbeitet Beratung Härtefall
Hallo,
Ich plane schon seit längerem mit ausreichend Wartesemestern Medizin zu studieren. Nun hindern mich persönliche Gründe aber daran, die Wartezeit sinnvoll zu nutzen bzw. so lang überhaupt noch warten zu können.
An wen kann ich mich wenden, um zu klären, ob und wie ein Härtefallantrag sinnvoll ist zu stellen?

Viele liebe Grüße,

Shana
Re: Beratung Härtefall
Liebe Shana,

Ich gehe im folgenden davon aus, dass Sie sich mit einem deutschen Abiturzeugnis oder als den Deutschen gleichgestellte Bewerberin über hochschulstart.de bewerben. Sollte das nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte noch einmal zurück, dann sind die Informationen, die ich Ihnen im Folgenden gebe, nicht korrekt.

Über Härtefallanträge bei der Bewerbung für Medizin entscheiden nicht die Hochschulen selbst, sondern über die Anträge wird bei hochschulstart entschieden. Auf den Webseiten von hochschulstart gibt es dazu ausführliche Merkblätter mit Beispielen, anhand derer es Ihnen bereits selbst möglich sein könnte, eine erste Einschätzung hinsichtlich der Aussichten auf Erfolg vorzunehmen. Sie finden die Merkblätter hier: http://hochschulstart.de/index.php?id=3478

Sofern es sich bei den Gründen, die Sie angeben möchten, um gesundheitliche Gründe handelt, können Sie - sollte die Lektüre der Merkblätter nicht zu einer Klärung Ihrer Frage führen - sich auch noch einmal an das Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten der Uni Hamburg wenden. Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/studieren-mi ... ntakt.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Beratung Härtefall
Hallo und vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Ich finde leider nirgends passende Informationen, da meine Problematik wohl nicht so häufig vorkommt.
Ich habe ein Kind bekommen, welches schwer krank und pflegebedürftig ist (Schwerbehindertenausweis und Pflegestufe 2) und es besteht eindeutig die Tendenz zur Verschlechterung, was mir eine (v.A. Sinnvoll genutzte) Wartezeit einfach als unmöglich gestaltet.
Haben Sie evtl von ähnlichen Fällen gehört? Oder haben Sie Erfahrungen, wie in solchen Fällen in der Regel entschieden wird?
Fachärztliche Gutachten bekomme ich in jedem Fall.
Ich lese immer nur, dass der eigene gesundheitliche Zustand ein Grund sein kann, oder dass durch Pflege eines Angehörigen oder Versorgung von Kindern zumindest die Ortsgebundenheit geltend gemacht werden kann.
Aber in meinem Fall ist es so, dass ich nicht später mit dem Studium anfangen kann, da die Erkrankung meines Kindes dann vermutlich kein erfolgreiches Studium in Vollzeit mehr zulässt.
Noch dazu ist der Vater des Kindes zur Zeit auch noch Student, was ein gewisses Maß an Flexibilität zulässt. Auch das wäre nicht mehr gegeben, sollte ich die erforderlichen Wartesemester einhalten müssen.

Ich habe eine in Deutschland erworbene allgemeine Hochschulreife. Mein Notendurchschnitt reicht nicht für eine sofortige Zulassung zum Studium bzw zu den Aufnahmeprüfungen aus. Daher war von vorn herein geplant, später mit Wartezeit, abgeschlossener Familienplanung und Berufserfahrungen einzusteigen.
Leider war die Erkrankung meines Kindes nicht vorhersehbar.

Vielleicht haben Sie ja weitere Informationen oder können mir sagen, ob man sich irgendwo ganz konkret beraten lassen kann?

Viele liebe Grüße,
Shana
Re: Beratung Härtefall
Liebe Shana,

Diese Fallkonstellation ist in der Tat für einen Sonderantrag bei einer Bewerbung über hochschulstart.de schwierig. In der Tat könnten Sie die Ortsbindung über einen Ortsbindungsantrag geltend machen, dieser entscheidet aber, wenn er positiv für Sie entschieden wird, nur über Ihre Ortszuteilung, wenn Sie bereits einen Studienplatz über die Wartezeit erhalten haben. Sofern Ihre Wartezeit nicht für eine Zulassung über die Wartezeit ausreicht, wird der Ortsbindungsantrag nicht berücksichtigt.

Ein Härtefallantrag ist dagegen primär für Fallkonstellationen gedacht, in denen gesundheitliche Gründe, die die/den Bewerber/in selbst betreffen, geltend gemacht werden können, die Pflege anderer Personen ist hier per se kein ausreichender Grund. Die einzig mögliche Kategorie von Gründen, die einen Härtefallantrag bei Ihrer Fallkonstellation rechtfertigen könnte, wäre die der "besonderen familiären oder sozialen Gründe, die die sofortige Zulassung erfordern". Ob Ihre Fallkonstellation in diese Kategorie fällt und hinreichend schwerwiegend ist, kann ich Ihnen natürlich nicht beantworten, da über die Anträge bei Hochschulstart entschieden wird. Jedenfalls ist die Pflege eines schwer kranken Kindes mit Tendenz zur Verschlechterung aber auch nicht im Negativkatalog von Hochschulstart aufgeführt.

Sie sollten sich daher, um die Frage zu klären, ob ein Antrag aus diesen Gründen prinzipiell Aussicht auf positive Entscheidung hat, noch einmal direkt an Hochschulstart wenden. Man wir Ihnen dort vermutlich keine Auskünfte hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, über einen derartigen Antrag einen Studienplatz zu erhalten, geben können, da es für die Vergabe der Plätze in der Härtequote auch immer eine Rolle spielt, wie schwerwiegend die Gründe der anderen Antragsteller/innen sind. Sicher wird man Ihnen aber sagen können, ob ein derartiger Antrag prinzipiell eine Chance hat. Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=kontakt (Beratung für Bewerber mit Härtefallanträgen).

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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