Hallo,
ich habe heute (31.3.) meine Abschlussprüfung im Master gehabt und damit alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht, alle Noten stehen fest. Da ich nicht früh genug absehen konnte, ob die letzte Prüfung noch in diesem WS ist, hatte ich mich schon für das kommende Semester rückgemeldet. HVV-Ticket usw. habe ich bereits erhalten. Die Frage: Was für ein Abschlussdatum steht auf dem Zeugnis - das der letzten Prüfung (WS 15/16) oder das Ausstellungsdatum (SS 16)? Werde ich mit Erhalt des Zeugnis quasi rückwirkend zum WS exmatrikuliert und gebe dann Ausweis und Ticket einfach wieder zurück? Das wäre mir natürlich lieber als ein Fachsemester mehr auf dem Zeugnis stehen zu haben.
Ich hoffe, es ist verständlich, was ich meine.
Danke für die Antwort,
Annika
Liebe Annika,
Auf dem Zeugnis ist das genaue Ausstellungsdatum des Zeugnisses vermerkt, dies wird also in jedem Fall ein Datum aus dem Sommersemester 2016 sein. Das Fachsemester des Abschlusses wird dort nicht angegeben.
Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Sie können sich aber jederzeit tagesaktuell exmatrikulieren lassen und erhalten dann die Kosten für das Semesterticket anteilig rückerstattet. Informationen zur tagesaktuellen Exmatrikulation finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html Informationen zur Rückerstattung des Semestertickets finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... icket.html Eine anteilige Rückerstattung des Semesterbeitrags erfolgt bei Exmatrikulation nicht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Auf dem Zeugnis ist das genaue Ausstellungsdatum des Zeugnisses vermerkt, dies wird also in jedem Fall ein Datum aus dem Sommersemester 2016 sein. Das Fachsemester des Abschlusses wird dort nicht angegeben.
Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Sie können sich aber jederzeit tagesaktuell exmatrikulieren lassen und erhalten dann die Kosten für das Semesterticket anteilig rückerstattet. Informationen zur tagesaktuellen Exmatrikulation finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html Informationen zur Rückerstattung des Semestertickets finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... icket.html Eine anteilige Rückerstattung des Semesterbeitrags erfolgt bei Exmatrikulation nicht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Liebe Frau Schelling,
vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Frage noch: Wenn das Zeugnis aus dem SS 16 ist, ist das dann auch automatisch für den Abschluss der Fall, obwohl die Leistungen im WS 15/16 erbracht wurden? Werde ich also trotzdem automatisch mit Ablauf des WS (also gestern) exmatrikuliert oder wäre das erst zum 30.9. der Fall, wenn ich selbst nicht tätig werde?
Danke für Ihre Antwort!
vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Frage noch: Wenn das Zeugnis aus dem SS 16 ist, ist das dann auch automatisch für den Abschluss der Fall, obwohl die Leistungen im WS 15/16 erbracht wurden? Werde ich also trotzdem automatisch mit Ablauf des WS (also gestern) exmatrikuliert oder wäre das erst zum 30.9. der Fall, wenn ich selbst nicht tätig werde?
Danke für Ihre Antwort!
Liebe Annika,
Die Exmatrikulation erfolgt zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Zeugnis erhalten, nicht zum Ende des Semesters, in dem Sie die letzte Leistung erbringen. Wenn Sie nicht selbst tätig werden, werden Sie also erst zum 30.09. exmatrikuliert.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Exmatrikulation erfolgt zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Zeugnis erhalten, nicht zum Ende des Semesters, in dem Sie die letzte Leistung erbringen. Wenn Sie nicht selbst tätig werden, werden Sie also erst zum 30.09. exmatrikuliert.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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