Bearbeitet Anliegen an Immatrikulation-Verlauf
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich interessiere mich für ein Master-Studium im Fachbereich „Sprache, Literatur und Medien I“ mit dem Studiengang „Germanistische Linguistik“ und habe mich dafür beworben. Ich habe ein paar Fragen:
1. Da ich nicht EU-Stattsangehörige internationale Studentinterressierte bin, muss ich einen Nachweis über Deutschkenntnisse vorlegen. Ich habe den TestDaF leider nicht bestanden. Deswegen werde ich erneut den TestDaF am 09.09.2021 ablegen und das Ergebnis der Prüfung liegt ab dem 21.10.2021 vor. Falls ich die Zulassungsbescheinigung bekomme, werde ich mich ohne Hochladen des TestDaF-Zertifikats immatrikulieren. Kann ich das tun?
2. Wenn man immatrikuliert ist, muss man Semesterbeitrag unmittelbar bezahlen?
3. Kann ich mein Studium im Wintersemester anfangen, obwohl das Ergebnis nicht zur Verfügung steht?
Sollte ich die Prüfung aber nicht bestehen, trete ich zurück. Kann ich das machen?
4. Finden Unterrichte im kommenden Wintersemester online statt?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Chunlee
Re: Anliegen an Immatrikulation-Verlauf
Liebe Chunlee,

1) "Falls ich die Zulassungsbescheinigung bekomme, werde ich mich ohne Hochladen des TestDaF-Zertifikats immatrikulieren. Kann ich das tun?"

Der Nachweis der Deutschkenntnisse kann auch nach dem Ende der Immatrikulationsfrist nachgereicht werden.
Die Nachreichfrist für den Deutschnachweis für das Wintersemester 2021/22 endet am 01.11.2021 (siehe www.uni-hamburg.de/dsh). Bis zu diesem Datum muss uns Ihr Deutschnachweis also spätestens vorliegen. Sie werden zunächst vorläufig immatrikuliert und reichen den Deutschnachweis innerhalb der Nachreichfrist nach.

2) "Wenn man immatrikuliert ist, muss man Semesterbeitrag unmittelbar bezahlen?"

Nein.
Bitte lesen Sie sich die Informationen zum Ablauf des Immatrikulationsprozesses an der Universität Hamburg auf folgender Webseite durch: www.uni-hamburg.de/ae.

3) "Kann ich mein Studium im Wintersemester anfangen, obwohl das Ergebnis nicht zur Verfügung steht?"

Falls sich diese Frage auf den Deutschnachweis bezieht, verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1.

4) "Sollte ich die Prüfung aber nicht bestehen, trete ich zurück. Kann ich das machen?"

Ich gehe davon aus, dass sich diese Frage ebenfalls auf den Deutschnachweis bezieht.

Sie müssen nicht aktive "zurücktreten". Falls bis zum Ende der Nachreichfrist kein ausreichender Deutschnachweis bei uns eingereicht wurde, erfolgt eine Rücknahme der Zulassung. Dies hat keinerlei negative Konsequenzen für zukünftige Bewerbungsverfahren an der Universität Hamburg.

5) "Finden Unterrichte im kommenden Wintersemester online statt?"

Die Form der Lehre im Wintersemester 2021/22 wird sich von Studiengang zu Studiengang und auch für einzelne Lehrveranstaltungen innerhalb eines Studiengangs unterscheiden, da die einzelnen Fachbereiche bzw. Fakultäten an der Universität Hamburg für die Lehre in den von Ihnen angebotenen Studiengängen zuständige sind.
Zusätzlich stehen Präsenzveranstaltungen, sofern in Ihrem Studiengang solche geplant sind, natürlich unter dem Vorbehalte, dass diese angesichts der Lage bezüglich der Corona-Pandemie zu Beginn des Wintersemesters 2021/22 durchgeführt werden können.

Bitte informieren Sie sich bezüglich der einzelnen Lehrveranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis, welches in Kürze veröffentlicht werden wird. Sollten Sie Rückfragen zu spezifischen Lehrveranstaltungen haben, müssen Sie bitte Ihr zuständiges Studienbüro bzw. die/den Dozent*in kontaktieren.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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