Bearbeitet Sporttauglichkeitsbescheinigung
Guten Tag,

Ich habe bereits erfahren, dass ich die Sporttauglichkeitsbescheinigung für das Lehramtsstudium erst zur Immatrikulation vorweisen muss. Meine Frage nun was das genau bedeutet? Reicht es, wenn ich die Bescheinigung zum Semesterstart eingereicht habe, sprich spätestens zum 01.10.2021?
Ich habe nämlich derzeit das Problem, dass meine Hausärztin aufgrund der Coronaimpfungen immer noch keine Kapazitäten für eine solche Untersuchung hat und ich eigentlich ab nächster Woche bis Mitte September noch ein Auslandspraktikum mache. Ich könnte eine entsprechende Bescheinigung also erst Mitte September vorweisen und einreichen.

Über eine schnelle Rückmeldung dazu würde ich mich sehr freuen!
Re: Sporttauglichkeitsbescheinigung
Liebe*r 2021,

"Reicht es, wenn ich die Bescheinigung zum Semesterstart eingereicht habe, sprich spätestens zum 01.10.2021?"

Nein, das wäre nicht möglich.

Ein Dokument zur Immatrikulation einzureichen bedeutet, dass Sie es innerhalb der Immatrikulationsfrist, also bis spätestens 7 Tage, nachdem Sie den Zulassungsbescheid erhalten haben, im digitalen Immatrikulationsantrag hochladen.

Die Zulassungsbescheide für die Bachelorstudiengänge (inkl. der Lehramts-Bachelorstudiengänge) werden am 25.08.2021 veröffentlicht (siehe "Bescheidtermine - Ergebnis der Bewerbung" - www.uni-hamburg.de/online-bewerbung).

Da für die ärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit keine Nachteichfrist genannt wird, muss das Dokument zwingend innerhalb der Immatrikulationsfrist vorliegen und kann nicht später nachgereicht werden (siehe https://www.bw.uni-hamburg.de/studium/d ... -21-22.pdf).

Sie sollten also eine andere Möglichkeit suchen, wie Sie die ärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit noch rechtzeitig erhalten, damit Sie diese innerhalb der Immatrikulationsfrist einreichen können.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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