Bearbeitet Studienplatztausch - Immatrikulationsbescheinigung
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich plane einen Studienplatztausch vor dem 1. vorklinischen Semester in Humanmedizin von Hamburg nach Mainz zum Wintersemester 2021/2022.

Die Uni Mainz setzt voraus, dass der nach Mainz tauschende Student eine Immatrikulationsbescheinigung/Studienbescheinigung der Uni Hamburg vorlegt. Laut der Forumbeiträge werde man aber im Falle eines beabsichtigten Tausches nicht endgültig in Hamburg immatrikuliert und erhalte somit auch keine Studienbescheinigung.. Wird dies auch in diesem WiSe so gehandhabt? In früheren Beiträgen war die Rede von einer Ersatzbescheinigung der Uni Hamburg, die bei der Tauschuni vorgelegt werden könne. Wie viel Zeit beansprucht denn die Ausstellung dieses Genehmigungsschreibens der Uni Hamburg? Wird mir der Semesterbeitrag nach (vorläufiger) Immatrikulation in Hamburg wieder zurückgezahlt?

Ich müsste den Tauschantrag an der Uni Mainz spätestens zum 15.10.2021 gestellt haben und befürchte eine Verzögerung, da ich ohne eine Bescheinigung, dass ich an der Uni Hamburg immatrikuliert bin, den Tauschantrag an der Uni Mainz nicht stellen kann.

Haben Sie hierzu Infos?

Herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Deniz
Re: Studienplatztausch - Immatrikulationsbescheinigung
Liebe Deniz,

1) "Wird dies auch in diesem WiSe so gehandhabt?"

Ja.

2) "Wie viel Zeit beansprucht denn die Ausstellung dieses Genehmigungsschreibens der Uni Hamburg?"

Nachdem Sie den Antrag auf Immatrikulation an der Universität Hamburg gestellt haben und Ihr Tauschantrag bearbeitet wurde, erhalten Sie per E-Mail ein Genehmigungsschreiben der Universität Hamburg, welches Sie bei Ihrer Wunschhochschule als Nachweis einreichen.

Ich kann Ihnen zwar keine exakte Bearbeitungsdauer nennen, aber ich versichere Ihnen, dass wir wissen, dass diese Prozesse zeitkritisch sind und dass Tauschanträge daher entsprechend priorisiert bearbeitet werden.

3) "Wird mir der Semesterbeitrag nach (vorläufiger) Immatrikulation in Hamburg wieder zurückgezahlt?"

Dieser Frage liegt die falsche Annahme zugrunde, dass es für den Status der vorläufigen Immatrikulation erforderlich wäre, den Semesterbeitrag zu zahlen. Dies ist nicht der Fall (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ch#5535254).

4) Ich würde Ihnen raten, sich unsere Webseite zum Thema Studienplatztausch durchzulesen, falls Sie dies bisher noch nicht getan haben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Re: Studienplatztausch - Immatrikulationsbescheinigung
Lieber Herr Walter,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Laut Studierendenservice würde die Uni Mainz ein solches Genehmigungsschreiben ersatzweise akzeptieren, wenn "daraus die Anzahl des Fachsemesters und die Art des Studiums (Vollstudienplatz für Humanmedizin) hervorgeht". Könnte dies auf der Ersatzbescheinigung angegeben werden?

Herzlichen Dank!
LG
Antworten